29-04-2015, 10:25
(29-04-2015, 06:12)Ibykus schrieb: Mittelbare (Telefonate, Briefe) Umgangskontakte sind als Ergänzung zum eigentlichen Umgang grundsätzlich zulässig und müssen vom sorgeberechtigten Elternteil gefördert, mindestens aber geduldet werden (OLG Schleswig, 13 UF 77/02).
Das klingt gut. Hast du das vielleicht als Vollltext?
(29-04-2015, 08:27)wackelpudding schrieb: Ich hatte dann Wert darauf gelegt zu regeln, dass mein Kind mich anrufen konnte, wann es wollte und die Mutter verpflichtet war, das nicht zu stören - das schränkte ihre Möglichkeiten ein, dem Kind nach Belieben das handy wegzunehmen.
Telefonate sind üblich seit der Trennung vor vier Jahren. Und zwar auch so wie bei dir - also nicht mit fixen Zeiten, sondern nach Wunsch unseres Sohnes. Zunächst als vom Jugendamt empfohlene Ergänzung zum Umgang. Als dann vor zwei Jahren Übernachungen beschlossen wurden, wollte meine Ex selbst, dass er ein Handy hat.
Das funktioniert meist gut. Unser Sohn ruft mich teilweise mehrmals täglich an, mal ein paar Tage nicht. Je nachdem, wie er möchte.
Phasenweise blockiert sie allerdings. Meist verschwindet dann sein Handy spurlos. Ich besorge dann preiswerte Ersatzgeräte, die dann auch verschwinden. Meist ruft er dann nach einer Zeit vom Handy meiner Ex aus an - bis sein Handy wieder auftaucht. Das hat jetzt wieder mal schlagartig aufgehört und sowohl sein Handy als auch meine Ex sind nicht mehr erreichbar.
Die bisherige Praxis möchte ich gerne weiterführen. Also nicht fixe Telefonzeiten festlegen, sondern unserem Sohn weiterhin die Möglichkeit geben, beide Eltern jederzeit erreichen zu können.
Frage ist, wie man das festzurren kann. Wir als Eltern könnten uns verpflichten für Ersatz zu sorgen, wenn sein Handy verschwindet - und zwar jeweils der Elternteil, bei dem das Handy verschwunden ist. Ob ein Familiengericht das so beschließen will, müsste man schauen.
Mit Fristsetzung aufgefordert, die Telefonate weiterhin zu fördern, habe ich sie schon. Aber das wird nichts bringen.
Das sie derzeit wieder blockiert, wundert mich nicht. Aktuell beginnt gerade eine psychiatrische Diagnostik unseres Sohnes. Unser Kinderarzt sieht unseren Sohn durch den Elternkonflikt belastet und empfiehlt seit Jahren dringend Familientherapie. Jugendämter und Familiengerichte schließen sich dem an - meine Ex verweigert sich allerdings durchgehend. Da man sie nicht zu Therapie zwingen kann, kam nun die Empfehlung des Kinderarztes, dass unser Sohn selbst Therapie bekommt.
Das ging vor Gericht und es wurde vereinbart, dass erstmal eine Diagnostik gemacht wird - und, dass wir als Eltern den Empfehlungen der Diagnostik folgen werden.
Es ist üblich, dass meine Ex nach Streitpunkten sucht, wenn irgendetwas ansteht.