08-10-2008, 19:22
(05-10-2008, 17:36)Max schrieb:(25-09-2008, 14:22)Student schrieb: ...damals (2003)...
Oh-Jeh ... da hat sie ja auch noch Anspruch auf die große Witwenrente!
Sei also doppelt vorsichtig!
Ich hab's gefunden:
Zitat:Auswirkungen des Versorgungsausgleichs
Für die Ehezeit vom [Heirat in Afrika] bis [Scheidung in Deutschland] sind Rentenanwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung auf den ausgleichsberechtigten Ehegatten übertragen worden.
Die [von mir auf die Mutter meines Kindes] übertragene Rentenanwartschaft ist festgestellt auf
monatlich 5,69 EUR
Der akzuelle Rentenwert bei Ende der Ehezeit beträgt 25,86 EUR
Gruß
Student
