17-12-2014, 10:18
(17-12-2014, 08:56)ernesto254 schrieb: Sie kann also finanziell nichts "von mir holen", wie ihr es so schön nennt.
Es gibt schon was zu holen. Kindesunterhalt, Kinderbetreuungskosten, Differenzen zwischen Vollzeit und Teilzeit wegen §1615l BGB.
Der Antrag auf gemeinsame Sorge kostet nichts oder wenig. Kommts zu mündlichen Verhandlung, sind die Gerichtsgebühren ebenfalls zu vernachlässigen. Kosten sind bei dieser Sache kein prohibitiver Faktor.