15-11-2014, 20:13
(15-11-2014, 20:02)p__ schrieb: Ich dachte mir schon fast, dass es es so lief: Der einzige Grund für so einer Verhalten der Helferindustrie ist ausschliesslich, dass es die Mutter gnadenlos überreisst. Väter, Kindeswohl, alles piepegal, erst wenn es die heilige Mutter selbst so irre unheilig überreisst wird der Schlaf der Helfer unruhiger.
Indirekt schliesse ich, dass du auf Umgang geklagt hast und nicht aufgegeben hast? Wie kam es dann gerichtlich zum Sorgerechtsentzug, geschah der nach 1666 BGB?
- Mit dem überreissen ist wohl so. Die KM ist eine Mischung aus egozentrisch und dumm.
- Ja, ich habe auf Umgang geklagt.
- Der Sorgerechtsentzug geschah nach §1666 BGB bzw. nach § 158 Abs. 4 FamFG
Gruß
g