Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Klage / Titulierung Kindesunterhalt
#5
Danke p!

Die Klage lag am 9.5. im Briefkasten, ist also noch frisch.

Wenn ich den Titel vorlege, wird das zwölffache der festgeschriebenen Summe vom Streitwert abgezogen. Weiß auch jemand darüber Bescheid: Muss der Titel schon mit der Anzeige der Klageerwiderung (innerhalb 14 Tagen) vorgelegt werden oder erst mit der Begründung der Erwiderung (nach 4 Wochen)?

Aber das Gericht schrieb mir ja auch, dass ich dann ohne Verhandlung "dem Anerkenntnis gemäß verurteilt" werde. In der Regel zahlt der Verurteilte die Zeche - oder ist das hier anders?
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Klage / Titulierung Kindesunterhalt - von campesino - 18-05-2009, 23:14

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Berechnung und Titulierung Kindesunterhalt Micha 17 13.053 06-05-2014, 21:16
Letzter Beitrag: raid

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste