10-08-2014, 12:33
(10-08-2014, 11:50)TONO schrieb: Insbesondere steht der Vertretung durch die Mutter nichts entgegen, da die Mutter ihren Sohn lediglich bei der Geltendmachung der Unterhaltsansprüche gegenüber Ihnen vertritt.
Jugendamtliche Betrügerbande. Einen Absatz vorher schreiben sie noch, die Mutter würde das Kind doch nur bei der Beratung vertreten. Plötzlich ist es die Geltendmachung. In einer Sache, die sie unmittelbar selbst betrifft, denn ihr eigener Haftungsanteil hängt wesentlich davon ab, was sie aus dir herausholt! Das ist durchaus nicht übliche Praxis, sondern ein sittenwidriger Interessenkonflikt zu deinen Lasten, den du nicht zu akzeptieren brauchst.