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Auskunftseruchen und Zahlungsaufforderung
#5
Das war doch klar - dass die Retourkutsche von der Kimu kommt nach deinem Gerichtsantrag. Hat man dich bei dem Verein nicht darauf vorbereitet?

@zala
Mit "Rückzahlungen" das steht doch gar nicht an. Das macht mehr Angst, als dass es etwas löst. Erstens gibt es noch gar keine Schulden, nur eine Inverzugsetzung und einen fiktiven Schuldunterstellungsversuch seitens der von der Mutter absichtlich in Gang gesetzten UVG-Behörde. Es ist auch noch nicht klar, ob JonDon überhaupt leistungsfähig ist. Ohne (unterstellte) Leistungsfähigkeit gibts keine Schulden.

Also JonDon ....
Als erstes wäre mal die Frage, ob du bereits Umgangsbeschluss/Protokoll beim JC bekannt gegeben hast [Veränderungsmitteilung: du musst jetzt regelmäßig zum Umgangsort] und einen Antrag wegen der Umgangskosten gestellt hast?
Außerdem gibst du die UVG-Schreiben auch gegen Empangsbestätigung beim JC ab [Veränderungsmitteilung: anstehende andere Kostenbelastung ] und fragst die schriftlich, ob du das geforderte Titulieren sollst? Jedenfalls sollen die dich "Beraten", ob du dich verteidigen sollst?

Zweitens hast du nun mehrere Optionen
1. Du ignorierst alles (wie @Simon meint). Dann kriegst du früher oder später einen Titel übergeholfen. Und dann laufen wirklich Schulden auf.
Anschließend kannst du
a) den Titel monatlich bedienen (dazu brauchst du Erwerbseinkommen mind. in Höhe des Titels) Dann kannst du den per §11b..Nr. 7 aufs Erwerbseinkommen anrechnen lassen. Dabei ist egal, ob der Titel über 133 UVG-Höhe ist oder voller Mindestunterhalt oder was auch immer.
b) oder den Abgang machen - und dich immer wieder mit diesen Schulden beschäftigen müssen (mehr oder weniger, je nach Charakter)

oder
2. Du nimmst die Herausforderung an.
- Dann erteilst du möglichst Auskunft mit H4-Bescheid und selektiv den im Bogen gefragten Auskünften (ohne diesen zu verwenden)
- Schreibst möglichst detailiert deine sonstigen Kosten + Miete, wenn über 360€ + Umgangskosten, + usw.auf als Belastungen und beantragst eine entsprechende Erhöhung des Selbstbehaltes und die Berücksichtigung deines sozialrechtlichen Existenzminimums nebst Umgangskosten
- machst die "20-30" Bewerbungen jeden Monat (sie werden das natürlich als "nicht ernsthaft" abqualifizieren)
- machst einen Titel beim Notar o. Jugendamt bei dir über z.b. 33-50€ für 2 Jahre
- und besorgst dir einen Job in dieser Höhe (und dann ans JC...)

Wenn du das konsequent tust, dann steht die UVG vor der Entscheidung, ob sie dich wirklich verklagen oder "es so laufen lassen". Über deine tatsächliche Leistungsfähigkeit entscheidet im Zweifel ein Richter. Mit dieser Vorleistung deinerseits hat er es deutlich schwerer, als wenn du alles ignorierst. Vor allem: Wenn sie es laufen lassen und du keine weiteren dummen Fehler machst (vorallem keine wie auch immer geartete Rückzahlugn, studnung od er so machst), dann wird der UVG zur Ausfallleistung. Du bleist schuldenfrei und JC zahlt dir die Umgangskosten. Dient ja dem Kindeswohl und die Kimus kriegen ja auch alle möglichen Sozialleistungen extra (allerdings ohne den Aufwand, den man als Vater hat).

Zugegeben dieses sozialstaatsoptimierte "Vortanzen des Unterhaltspflichtigen" muss man ein wenig üben. Aber der Vorteil ist, dass du sorum jederzeit auch noch unbeschwert "Auswandern" kannst - umgekehrt ist es optionenärmer.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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RE: Auskunftseruchen und Zahlungsaufforderung - von sorglos - 14-07-2014, 02:24
RE: Auskunftseruchen und Zahlungsaufforderung - von mimamause - 21-07-2014, 19:43
RE: Auskunftseruchen und Zahlungsaufforderung - von mimamause - 22-07-2014, 10:22
Zahlungsaufforderung International - von Mahatu - 24-07-2014, 08:33
RE: Schwarz auf Weiß - von JonDon - 03-09-2014, 18:34

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