22-05-2014, 13:18 
		
	
	
		Das ist für die Zukunft. Die Zeit ab rechtsgültiger Aufforderung musst du nicht titulieren. Fällig wird der Betrag aber trotzdem, eine Einmalzahlung oder in Raten.
	
	
	
	
	
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					Vaterschaftanerkennungsklage / Jugendamt / Schulden
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