21-04-2014, 10:17
Eine erfolgreiche Pfändung bei dir wegen Kindesunterhalt zählt als gezahlter Unterhalt. Wenn das Jugendamt also kommt, kannst du nachweisen dass Geld an sie geflossen ist und deswegen Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt an die Ex nicht dein Problem ist.
Schwierig wird es für dich, wenn du keinen Geldfluss nachweisen kannst, obwohl Geld geflossen ist: Private Vereinbarungen mit der Mutter, Bargeld ohne Quittung, nicht eindeutig bezeichnete Banküberweisungen. Das wäre ein Eigentor für dich. Allerdings spielt es auch hier keine Rolle, ob Forderungen deshalb angestossen werden weil sie Unterhaltsvorschuss bekommt oder sie einfach eine Beistandschaft unterschreibt oder per Anwalt Geld fordert. Sowohl die Begründung als auch das Ergebnis ist immer das selbe.
Vielleicht stellst du dir auch einen UV-Antrag detaillierter vor wie er eigentlich ist. Sieh ihn dir mal an: https://www.bus.formularservice.niedersa...-001-NI-FL
Und wer einen Zaubertrick kennt, wie man es schafft, dass das Jugendamt den von der Mutter ausgefüllten Antrag gegen alle Bestimmungen dem Vater vorlegt, möge ihn kundtun, der kommt sofort in die faq...
Schwierig wird es für dich, wenn du keinen Geldfluss nachweisen kannst, obwohl Geld geflossen ist: Private Vereinbarungen mit der Mutter, Bargeld ohne Quittung, nicht eindeutig bezeichnete Banküberweisungen. Das wäre ein Eigentor für dich. Allerdings spielt es auch hier keine Rolle, ob Forderungen deshalb angestossen werden weil sie Unterhaltsvorschuss bekommt oder sie einfach eine Beistandschaft unterschreibt oder per Anwalt Geld fordert. Sowohl die Begründung als auch das Ergebnis ist immer das selbe.
Vielleicht stellst du dir auch einen UV-Antrag detaillierter vor wie er eigentlich ist. Sieh ihn dir mal an: https://www.bus.formularservice.niedersa...-001-NI-FL
Und wer einen Zaubertrick kennt, wie man es schafft, dass das Jugendamt den von der Mutter ausgefüllten Antrag gegen alle Bestimmungen dem Vater vorlegt, möge ihn kundtun, der kommt sofort in die faq...