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Neue Freundin, Ex mit Umgang nicht einverstanden.
#3
Dass dein Sohn dich nicht mehr sehen möchte, wird nur schwer zu ändern sein, da wird auch der "offizielle" Weg nichts helfen.

Bezüglich deiner Tochter sieht es anders aus:
Nochmal das Gespräch mit dem JA suchen! Für eine Dreijährige sind zwei Wochen eine Ewigkeit. Übernachtungsumgang jedes zweite Wochenende plus ein weiterer Tages- oder Übernachtungsumgang innerwöchentlich sollte schon drin sein. Falls JA und KM das weiter ablehnen, wirst du bei Gericht einen Antrag auf Umgangsregelung stellen müssen (mit der Begründung, dass gerade Kleinkinder kürzere Abstände zwischen den Umgängen brauchen).

Übrigens kann dir (im normalen Rahmen) niemand vorschreiben, was du während des Umganges mit deiner Tochter tust und wen du mit ihr triffst. Du warst so kulant und hast nun die ersten Umgänge mit ihr allein gemacht. Das war aber auch genug Entgegenkommen. Selbstverständlich darf dir die KM nicht vorschreiben, dass deine neue Freundin nicht beim Umgang dabei sein darf. Ist aber eine übliche Masche.

Also: Nochmal Vermittlung beim JA suchen, wenn das nicht fruchtet --> kurzer Antrag ans Gericht wg. Umgangsregelung.
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RE: Neue Freundin, Ex mit Umgang nicht einverstanden. - von Jessy - 16-03-2014, 12:22

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