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OLG Köln 6.5.13, Mutter muss Unterhalt für fünf Kinder zahlen
#17
(19-12-2013, 14:55)Eifelaner schrieb: Das ist aber ein Fehlschluss. Hier wird ja kein fiktives Einkommen aus einer unterstellten möglichen Tätigkeit konstruiert, sondern nur aus einer tatsächlich ausgeübten.
Daran kann ich weder etwas falsches noch etwas verwerfliches erkennen.

Es ist aber ein Job, den die Frau jederzeit aufgeben kann, wenn sie dem psychisch nicht mehr gewachsen ist.

Wenn sie dann dasselbe umsonst macht, dann aber mit Kunden, die sie sich aussucht, dann spricht nichts dagegen.

lg

Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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