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OLG Köln 6.5.13, Mutter muss Unterhalt für fünf Kinder zahlen
#16
(18-12-2013, 00:13)raid schrieb:
(17-12-2013, 10:16)Sixteen Tons schrieb: Was heißt das für mich als Vater im Umkehrschluß?
Falls ich arbeitslos werde, muß ich auch darauf optieren, ganz legal im horizontalen Gewerbe den Unterhalt für meine fünf Kinder zu erwirtschaften? *örgs*

Eben. Und das ist es, was ich meine: wo fängt es an und wo hört es auf?

Das ist aber ein Fehlschluss. Hier wird ja kein fiktives Einkommen aus einer unterstellten möglichen Tätigkeit konstruiert, sondern nur aus einer tatsächlich ausgeübten.
Daran kann ich weder etwas falsches noch etwas verwerfliches erkennen.
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