24-04-2009, 23:56
(23-04-2009, 12:28)p schrieb: "Streit bei Umgangsrecht: Zur Klärung gleich vor Gericht"
http://www.mz-web.de/servlet/ContentServ...5&listid=0
Das ist der einzige Fall, der etwas Neues bringt. Normalerweise muss man nachweisen, sich um Vermittung bemüht zu haben, bevor Prozesskostenhilfe wegen "mutwilliger Klage" abgelehnt wird. Der Beschluss vom 16.02.2009, Az. 11 WF 135/09 der OLG Koblenz sagt, Umgangsrecht sei so wichtig dass man auch direkt zum Gericht darf.
Dem ist nicht so!
Ich hatte das JA gemieden und bin direkt zum Gericht gegangen.
Habe Umgangsrecht mit Androhung von Zwangsgeld gegen meine UHN
bekommen.
PKH in Umgangssachen sind Peanuts!