Trennungsfaq-Forum

Normale Version: Drei Urteile zu Gestaltung und Ausübung des Umgangsrechts
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Nicht Neues, neu ist eher dass die Thematik stetig häufiger in der normalen Presse auftaucht:

"Umgangsrecht schließt Übernachtung mit ein". Ablehnung einer Übernachtung muss auch bei Kleinkindern begründet werden.
http://www.rundschau-online.de/html/arti...9048.shtml

"Streit bei Umgangsrecht: Zur Klärung gleich vor Gericht"
http://www.mz-web.de/servlet/ContentServ...5&listid=0
Das ist der einzige Fall, der etwas Neues bringt. Normalerweise muss man nachweisen, sich um Vermittung bemüht zu haben, bevor Prozesskostenhilfe wegen "mutwilliger Klage" abgelehnt wird. Der Beschluss vom 16.02.2009, Az. 11 WF 135/09 der OLG Koblenz sagt, Umgangsrecht sei so wichtig dass man auch direkt zum Gericht darf.

"Umgang: Zieht die Mama weg, muss sie dem Papa das Töchterlein entgegenbringen". Betonung der aktiven Mitwirkungspflicht beim Umgang. Allerdings ohne Kostenbeteiligung.
http://www.valuenet.de/php/newsContent.p...id=1141336
Zum o.g. genannten Urteil aus Koblenz aber das neue BGH-Urteil beachten.

BGH XII ZB 137/08 vom 18.02.009
Bei einfach gelagerten Umgangsverfahren ist die Beiordnung eines Rechtsanwalts nicht erforderlich, obwohl Prozesskostenhilfe für die Gerichtskosten gewährt wird.
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bi...lank=1.pdf

Als ob eine Umgangsvereinbarung eine einfache Sache sei.

blue

(23-04-2009, 12:28)p schrieb: [ -> ]"Streit bei Umgangsrecht: Zur Klärung gleich vor Gericht"
http://www.mz-web.de/servlet/ContentServ...5&listid=0
Das ist der einzige Fall, der etwas Neues bringt. Normalerweise muss man nachweisen, sich um Vermittung bemüht zu haben, bevor Prozesskostenhilfe wegen "mutwilliger Klage" abgelehnt wird. Der Beschluss vom 16.02.2009, Az. 11 WF 135/09 der OLG Koblenz sagt, Umgangsrecht sei so wichtig dass man auch direkt zum Gericht darf.

Dem ist nicht so!

Ich hatte das JA gemieden und bin direkt zum Gericht gegangen.

Habe Umgangsrecht mit Androhung von Zwangsgeld gegen meine UHN
bekommen.

PKH in Umgangssachen sind Peanuts!
Verlust des Unterhaltsanspruchs bei Verweisung von der Schule (AZ: 5 UF 46/08)

Verstößt ein Kind gegen seine Ausbildungsobliegenheit kann dies zum Wegfall seines Unterhaltsanspruchs führen. Das Kind muss sich dann gegebenenfalls darauf verweisen lassen, selbst für seinen Lebensunterhalt aufzukommen.

http://www.anwalt.de/rechtstipps/verlust...03725.html