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Prüfung der Einkünfte in welchen Abständen rechtens?
#13
(25-11-2013, 13:13)Dessy schrieb: Nun hat das JA mir meiner Anwältin gegenüber die Aussage getroffen, dass es die Information hätte meine Einkünfte hätten sich im März 2013 erhöht und verlangen eine erneute Auskunft über meine Einkünfte!
Ich würde dem Einzeiler, dass du bereits im Februar Auskunft gegeben hast und sie sich 2015 wieder melden dürfen noch mit angemessener Fristsetzung von 10 Tagen die Frage anschließen, woher sie die Information haben - im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes §1 hat das Jugendamt dich nicht auszuspähen! Sollte das JA diese Information verweigern, würdest du dich zur Abwechslung mal mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde revanchieren...
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RE: Prüfung der Einkünfte in welchen Abständen rechtens? - von mischka - 27-11-2013, 10:11

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