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Prüfung der Einkünfte in welchen Abständen rechtens?
#9
Ich würde die Anwältin anweisen nichts zu schreiben. Kostet nur wieder Anwaltsgebühren. Wenn das Jugendamt was will, dann kann es Klage einreichen. Machen die eh, wenn was nicht passt.
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RE: Prüfung der Einkünfte in welchen Abständen rechtens? - von Leutnant Dino - 25-11-2013, 15:45

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