20-11-2013, 20:59
Ja, das drohen die immer an. Bei z.B. nachgewiesener plötzlicher Erkrankung mit ärztlichem Attest wird aber sicher keins verhängt werden. Das nur mal so am Rande.
Mal ganz ehrlich - willst du echt, dass deine Tochter vor Gericht erfährt, dass du ihr Vater bist und dich dann auch zum ersten Mal sieht? Ist ja nicht unbedingt ein guter Einstieg.
An deiner Stelle würde ich mal zusehen, zwecks Erstkontakt in die Puschen zu kommen, am besten noch vor dem Gerichtstermin....
Mal ganz ehrlich - willst du echt, dass deine Tochter vor Gericht erfährt, dass du ihr Vater bist und dich dann auch zum ersten Mal sieht? Ist ja nicht unbedingt ein guter Einstieg.
An deiner Stelle würde ich mal zusehen, zwecks Erstkontakt in die Puschen zu kommen, am besten noch vor dem Gerichtstermin....