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Per einstweilige Anordnung zu Unterhalt verknackt - wie weiter vorgehen?
#10
(03-11-2013, 11:53)p schrieb: Leute, lasst sie doch verhandeln, grinsen, Talare bürsten, in die Amtsgerichts-Tiefgarage brausen, Schriftsätze hin- und herschwappen lassen, Rechnungen schreiben. Wichtig ist nur, dass all diese Figuren für ihren kranken Budenzauber kein Geld von der wichtigsten Person im gesamten Familienrecht erhalten: Dem Menschen, den sie in grösster Einigkeit zum Unterhaltspflichten erklärt haben.
ja!
Und publiziert solche Ungerechtigkeiten, dass sie von einer möglichst breiten Öffentlichkeit endlich einmal zur Kenntnis genommen werden!
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RE: Per einstweilige Anordnung zu Unterhalt verknackt - wie weiter vorgehen? - von Ibykus - 03-11-2013, 12:53

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