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Unterhaltsverhandlung: Vergleich möglich?
#6
(22-09-2013, 17:42)DerArsch schrieb: Okay, inwieweit ist dass dann bindend, wenn die Gegenseite Sozialleistungen beantragen will?
wenn sie im Wege eines Vergleichs auf Unterhalt verzichtet der ihr zusteht, verliert sie im gleichen Maß den Anspruch auf Sozialleistungen.
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RE: Unterhaltsverhandlung: Vergleich möglich? - von Ibykus - 23-09-2013, 06:02

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