16-09-2013, 23:53
Sorry, war die Verhandlung nicht in Kürze?
Dann nimm bis dahin Urlaub. Danach gibt´s dann ja wohl eine neue Situation... und auch bei einem 5jährigen Kind, das gerne bei seinem Vater ist, halte ich eine Entscheidung für einen vorläufigen Verbleib im bisherigen Umfeld für nicht abwegig, zumal der gewöhnliche Aufenthalt des Kindes die bisher gemeinsam genutzte Wohnung ist.
Dann nimm bis dahin Urlaub. Danach gibt´s dann ja wohl eine neue Situation... und auch bei einem 5jährigen Kind, das gerne bei seinem Vater ist, halte ich eine Entscheidung für einen vorläufigen Verbleib im bisherigen Umfeld für nicht abwegig, zumal der gewöhnliche Aufenthalt des Kindes die bisher gemeinsam genutzte Wohnung ist.
Wer nicht taktet, wird getaktet...