26-08-2013, 06:49
§1361 BGB spricht ja auch nicht von TU, ich bin mir gar nicht sicher ob das Wort Trennungsunterhalt überhaupt im BGB gebraucht wird.
Es bezeichnet ja auch nur vereinfacht die Dauer des Getrenntlebens.
Merkwürdiger Weise steht im BGB, kann verwirkt werden, wird aber nie Praktiziert... es sei denn Härtefallscheidung. Also wenn du von deiner Ex kurz vor/nach Trennung erschossen wirst, brauchst du EU nicht so lange zu zahlen, dass wäre glaube ich ein Härtefall. Bin mir aber nicht ganz sicher.
Es bezeichnet ja auch nur vereinfacht die Dauer des Getrenntlebens.
Merkwürdiger Weise steht im BGB, kann verwirkt werden, wird aber nie Praktiziert... es sei denn Härtefallscheidung. Also wenn du von deiner Ex kurz vor/nach Trennung erschossen wirst, brauchst du EU nicht so lange zu zahlen, dass wäre glaube ich ein Härtefall. Bin mir aber nicht ganz sicher.