Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Mehr Umgang gefordert damit sie mich auf EU verklagt? Was soll ich tun=
#12
§1361 BGB spricht ja auch nicht von TU, ich bin mir gar nicht sicher ob das Wort Trennungsunterhalt überhaupt im BGB gebraucht wird.
Es bezeichnet ja auch nur vereinfacht die Dauer des Getrenntlebens.
Merkwürdiger Weise steht im BGB, kann verwirkt werden, wird aber nie Praktiziert... es sei denn Härtefallscheidung. Also wenn du von deiner Ex kurz vor/nach Trennung erschossen wirst, brauchst du EU nicht so lange zu zahlen, dass wäre glaube ich ein Härtefall. Bin mir aber nicht ganz sicher.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Mehr Umgang gefordert damit sie mich auf EU verklagt? Was soll ich tun= - von IWAN - 26-08-2013, 06:49

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Kann die Ex mehr Umgang erzwingen? Erzeuger 38 33.970 21-09-2021, 13:54
Letzter Beitrag: Ruckzuckmaschine
  Titel soll nicht mehr bis zur Volljährigkeit befristet sein Sorino 9 12.360 15-06-2017, 17:25
Letzter Beitrag: p__
  Sie macht mich nur noch fertig, obwohl sie mich angeblich liebt. gelackmeierter 28 27.541 10-03-2017, 14:09
Letzter Beitrag: Bruno
  Soll ich Umgang erzwingen? Nappo 238 311.003 03-09-2015, 16:55
Letzter Beitrag: Sixteen Tons

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: