22-08-2013, 13:05
Danke Sorglos,
das leigt daran das meine ex vom Sozialamt unterstützt wird und die den unterhalt wohl direkt mit angekurbelt haben. Also sozusagen um sicher zu gehen das sie den Untehalt erhält.
er ist 2 1/2
Im momment bezahle ich 133 Euro exakt so viel wie sie bekommt, für laufenden Untehalt.
Die Frage ist ja 1. kann die (Was ist KA?) Unterhalstvorschuss kasse oder wie die heißen den im außland prüfen wie viel ich verdiene? (Einkommensuntergrenze) und ist ein solcher titel überhaupt im ausland volstreckbar?
Grüße
das leigt daran das meine ex vom Sozialamt unterstützt wird und die den unterhalt wohl direkt mit angekurbelt haben. Also sozusagen um sicher zu gehen das sie den Untehalt erhält.
er ist 2 1/2
Im momment bezahle ich 133 Euro exakt so viel wie sie bekommt, für laufenden Untehalt.
Die Frage ist ja 1. kann die (Was ist KA?) Unterhalstvorschuss kasse oder wie die heißen den im außland prüfen wie viel ich verdiene? (Einkommensuntergrenze) und ist ein solcher titel überhaupt im ausland volstreckbar?
Grüße