21-08-2013, 10:53
(20-08-2013, 20:07)Art20Abs4GG schrieb: Ehegattenunterhalt gibt es seit einigen Jahren in D nur für 3 Jahre nach der Scheidung
Wenn der bestehende Titel älter ist und eine lebenslange Subventionierung der Muschi vorsieht -> ab nach D und Abänderungsantrag beim Familiengericht stellen
4) Seit wann ist Friedrich im Ausland. Slowenien gehört zur EU, dh die haben seit dem Beitritt EU-Recht zu beachten!
Wenn ich kann, helfe ich gerne. Nur - wie gesagt - dazu brauche ich Fakten.
Pfüat Di
Ich glaube kaum, dass dem Threadstarter jemand helfen kann, der Slowenien und Slowakei nicht auseinander halten kann und ansonsten diesen Schmus mit der Befristung des nachehelichen Unterhalts absondert.
Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1