02-08-2013, 11:26
Nachdem der Sohn es vorgezogen hat, statt der extrem einfach vorlegbaren Standardbescheinigungen gar nichts vorzulegen und ihn dann unvermittelt vor Gericht zu zerren, ist die Frage mit dem Geld hinterherwerfen jetzt nicht mehr eine Frage für den Vater, sondern des Gerichts, genau das was der Sohn wollte.
Vielleicht kommt ja mal wieder die Zeit, dass er seinen Vater wieder ohne Anwalt ansprechen will. Dann kann man auch wieder normal übers Geld reden. Bis dahin redet halt zwangsläufig der Richter.
Vielleicht kommt ja mal wieder die Zeit, dass er seinen Vater wieder ohne Anwalt ansprechen will. Dann kann man auch wieder normal übers Geld reden. Bis dahin redet halt zwangsläufig der Richter.