01-08-2013, 20:26
Hallo an alle die hier aktiv sind,
ich bin neu hier und habe da eine Frage die ich mir bei Tante Google nicht beantworten konnte.
Aber zuerst mal zu mir.
Ich bin seit 4 Jahren von meiner Frau getrennt, habe 2 Kinder 12 und 20 Jahre und der Scheidungsantrag ist seit 3 Jahren gestellt.
Dazu muss man sagen, dass meine Frau alle Möglichkeiten nutzt die Scheidung zu verzögern. Was ihr auch mit sehr viel Erfolg gelingt.
Unter anderem hat sie erkannt, dass Unterhaltsklagen (Kindesunterhalt) im Verbund mit der Scheidung ein probates Mittel sind, die ganze Sache zu verzögern.
Folgende Ausgangssituation.
Wie oben schon erwähnt spielt meine Frau auf Verzögerung.
Fürs Verständnis:
Ich zahle die ganzen Jahre bereits den vollen Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle, beim ersten Scheidungstermin hat sie während der Verhandlung kurzerhand eine Klage gegen mich eröffnen lassen, in der sie genau den Unterhalt einklagen und titulieren lassen hat, den ich für den jüngeren Sohn seit dem ersten Tag der Trennung sowieso gezahlt habe.
Deutschland und seine Richter! Es hat ewig gedauert bis die ganze Sache entschieden war und der nächste Scheidungsstermin angesetzt wurde.
Man ahnt es! Bei diesem neuerlichen Termin bei dem die Scheidung hätte ausgesprochen werden können, wurde dann ein Unterhaltsklage für meinen älteren Sohn im Verbund mit der Scheidung anhängig gemacht.
So und jetzt endlich mal zum Kern :-)
Mein Sohn (20 Jahre) hatte im Jahr 2011/2012 massive Probleme in der Schule, die wohl zum Teil aus gesundheitlichen Gründen sowie aus massiver Unlust entstanden sind.
Nach dem er eine Genehmigung erhalten hat das Schuljahr zu wiederholen, hat er die erste entscheidende Arbeit nach den Sommerferien mit 0 Punkten abgegeben.
Das hat ihn dann wohl dazu veranlasst die Ausbildung am Gymnasium zu beenden.
Als ich davon erfahren habe, habe ich meine Unterhaltszahlungen ( NICHT TITULIERT) erst mal eingestellt und Auskunft über seine weiteren schulischen Aktivitäten und Absichten von meiner Anwältin erfragen lassen.
Lange habe ich nichts gehört. Woraufhin ich meine Unterhaltszahlungen eingestellt habe.
Dann kam im November 2012 eine lapidares Schreiben seines Anwaltes in dem ich darüber informiert wurde dass er das Gymnasium beendet hat und er seine Ausbildung auf einer anderen Schule fortsetzen werde.
Die Abmeldebescheinung vom Gymnasium, sowie die Anmeldebescheinigung der neuen Schule würde ich kurzfristig erhalten.
Tja. Ich habe keine der Bescheinigungen erhalten, bis gestern.
Gestern war der Gerichtstermin in dem die Unterhaltsklage meines Sohnes gegen mich verhandelt wurde.
Und man glaubt es nicht. Ganz zu Beginn der Verhandlung wurde meiner Anwältin und mir die Anmeldebescheinigung der neuen Schule vorgelegt.
Ausgestellt am 12.12.2012
Der interessierte Leser der bis hier durchgehalten hat wird sich denken können was passiert ist.
Mein Sohn und sein Anwalt fordern den Unterhalt für die 9 Monate die ich keinen gezahlt habe nach.
Meine Anwältin hat dann zwar eingeworfen, dass es bei meinem Sohn ja wohl keinen Bedarf an Unterhaltszahlungen gegeben haben kann, wenn er sich 9 Monate Zeit für die Vorlage der Bescheinigung Zeit lassen könne.
Der Anspruch sei damit verwirkt, klar dass das mein Sohn und sein Anwalt anders sehen.
Ich befürchte aber, dass sie mit der Argumentation nicht durchkommen wird.
Weiß hier zufällig jemand wie solche Dinge gehandhabt werden?
Ein Link zu einem Urteil oder ähnliches würde mir wirklich helfen.
Danke für die Geduld beim Lesen und Tipps.
pfla_nze
ich bin neu hier und habe da eine Frage die ich mir bei Tante Google nicht beantworten konnte.
Aber zuerst mal zu mir.
Ich bin seit 4 Jahren von meiner Frau getrennt, habe 2 Kinder 12 und 20 Jahre und der Scheidungsantrag ist seit 3 Jahren gestellt.
Dazu muss man sagen, dass meine Frau alle Möglichkeiten nutzt die Scheidung zu verzögern. Was ihr auch mit sehr viel Erfolg gelingt.
Unter anderem hat sie erkannt, dass Unterhaltsklagen (Kindesunterhalt) im Verbund mit der Scheidung ein probates Mittel sind, die ganze Sache zu verzögern.
Folgende Ausgangssituation.
Wie oben schon erwähnt spielt meine Frau auf Verzögerung.
Fürs Verständnis:
Ich zahle die ganzen Jahre bereits den vollen Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle, beim ersten Scheidungstermin hat sie während der Verhandlung kurzerhand eine Klage gegen mich eröffnen lassen, in der sie genau den Unterhalt einklagen und titulieren lassen hat, den ich für den jüngeren Sohn seit dem ersten Tag der Trennung sowieso gezahlt habe.
Deutschland und seine Richter! Es hat ewig gedauert bis die ganze Sache entschieden war und der nächste Scheidungsstermin angesetzt wurde.
Man ahnt es! Bei diesem neuerlichen Termin bei dem die Scheidung hätte ausgesprochen werden können, wurde dann ein Unterhaltsklage für meinen älteren Sohn im Verbund mit der Scheidung anhängig gemacht.
So und jetzt endlich mal zum Kern :-)
Mein Sohn (20 Jahre) hatte im Jahr 2011/2012 massive Probleme in der Schule, die wohl zum Teil aus gesundheitlichen Gründen sowie aus massiver Unlust entstanden sind.
Nach dem er eine Genehmigung erhalten hat das Schuljahr zu wiederholen, hat er die erste entscheidende Arbeit nach den Sommerferien mit 0 Punkten abgegeben.
Das hat ihn dann wohl dazu veranlasst die Ausbildung am Gymnasium zu beenden.
Als ich davon erfahren habe, habe ich meine Unterhaltszahlungen ( NICHT TITULIERT) erst mal eingestellt und Auskunft über seine weiteren schulischen Aktivitäten und Absichten von meiner Anwältin erfragen lassen.
Lange habe ich nichts gehört. Woraufhin ich meine Unterhaltszahlungen eingestellt habe.
Dann kam im November 2012 eine lapidares Schreiben seines Anwaltes in dem ich darüber informiert wurde dass er das Gymnasium beendet hat und er seine Ausbildung auf einer anderen Schule fortsetzen werde.
Die Abmeldebescheinung vom Gymnasium, sowie die Anmeldebescheinigung der neuen Schule würde ich kurzfristig erhalten.
Tja. Ich habe keine der Bescheinigungen erhalten, bis gestern.
Gestern war der Gerichtstermin in dem die Unterhaltsklage meines Sohnes gegen mich verhandelt wurde.
Und man glaubt es nicht. Ganz zu Beginn der Verhandlung wurde meiner Anwältin und mir die Anmeldebescheinigung der neuen Schule vorgelegt.
Ausgestellt am 12.12.2012
Der interessierte Leser der bis hier durchgehalten hat wird sich denken können was passiert ist.
Mein Sohn und sein Anwalt fordern den Unterhalt für die 9 Monate die ich keinen gezahlt habe nach.
Meine Anwältin hat dann zwar eingeworfen, dass es bei meinem Sohn ja wohl keinen Bedarf an Unterhaltszahlungen gegeben haben kann, wenn er sich 9 Monate Zeit für die Vorlage der Bescheinigung Zeit lassen könne.
Der Anspruch sei damit verwirkt, klar dass das mein Sohn und sein Anwalt anders sehen.
Ich befürchte aber, dass sie mit der Argumentation nicht durchkommen wird.
Weiß hier zufällig jemand wie solche Dinge gehandhabt werden?
Ein Link zu einem Urteil oder ähnliches würde mir wirklich helfen.
Danke für die Geduld beim Lesen und Tipps.
pfla_nze