Themabewertung:
  • 2 Bewertung(en) - 5 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
unterhaltspflicht für seit 36 Jahren getrennt lebenden Partner
#21
Wie du schreibst, hat deine Ehefrau (Alter, wie kann man 36 Jahre verheiratet sein ohne noch Kontakt zu haben und sich nicht scheiden lassen) ja notariell auf Unterhalt verzichtet.

So etwas ist im deutschen Zivilrecht immer süß, da es zu Teilen unwirksam sein kann. Nun kommt das deutsche öffentliche Recht mit einer Rechtswahrungsanzeige aufgrund übergegangenem Recht des Sozialhilfeträgers und will Kohle von dir.

Formaljuristisch ist das absolut korrekt und muss auch so sein. Wäre ja auch Kacke, wenn der deutsche Steuerzahler für die Olle zahlen muss, obwohl du es eigentlich tun solltest.

Grundsächlich ist es immer ein Problem, wenn man seine Ex nicht ordentlich archiviert.

Nichts desto trotz: Die Exitstrategien wurden von meinen Vorpostern bereits ausreichend beschrieben. Da du in Spanien lebst, solltest du diese Tatsache auch zunächst als erste Verteidigungslinie ausnutzen und die bekannten drei Affen imitieren: Nicht Sehen, nicht Hören, nicht Sprechen...

Sitzfleisch ist angesagt. Falls der deutsche Sozialhilfeträger weiterhin nachbohrt, einfach nochmal hier posten.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: unterhaltspflicht für seit 36 Jahren getrennt lebenden Partner - von Baum - 21-07-2013, 01:10

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Ex benutzt Kind seit 3 1/2 Jahren - Große Bitte um Hilfe ans Forum Krebskuchen 23 14.023 29-07-2020, 14:27
Letzter Beitrag: Alles-durch

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste