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unterhaltspflicht für seit 36 Jahren getrennt lebenden Partner
#20
(19-07-2013, 22:48)bolinhas schrieb: Diese sind vor 37
Jahren vor spanischem Gericht bestätigt worden.
Welches Recht gilt jetzt? spanisches oder deutsches ?

Da der Unterhaltsanspruch in Spanien im Zweifelsfall eingeklagt werden muss, sehe ich die Chancen Dich zu schröpfen als praktisch aussichtslos. Lehne Dich zurück. Ich würde auf die Schreiben der Deutschen nicht reagieren und keinen Ansatzpunkt geben. Mit diesem Pack darf man sich nicht einlassen.
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RE: unterhaltspflicht für seit 36 Jahren getrennt lebenden Partner - von Leutnant Dino - 20-07-2013, 23:23

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