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unterhaltspflicht für seit 36 Jahren getrennt lebenden Partner
#1
Hallo,
bin neu in diesem Forum und hoffe das mir jemand helfen kann.

Ich bin spanischer Staatsbürger und lebe in Spanien. Habe immer in Spanien gearbeitet und erhalte hier meine Rente. Meine deutsche Ehefrau hat sich von mir vor 36 Jahren getrennt und ist zurück nach Deutschland. Sie hat in Deutschland immer gearbeitet angestellt und selbstständig. Wir haben ein Abkommen beim Rae in Spanien getroffen das keiner dem anderen zum Unterhalt verpflichtet ist.
Da die Rente meiner Frau sehr gering ausfiel habe ich sie hin und wieder mit Geld unterstützt wozu ich nie verpflichtet war. Nun hat die Krise in Spanien auch mein Geldbeutel getroffen und habe keine Zahlungen mehr geleistet.

Auf Empfehlung hat meine Frau Grundsicherung beantragt der auch stattgegeben wurde da ihre deutsche Rente zu gering ist.
Letzte Woche erhielt ich ein Schreiben aus Deutschland ("Amt für soziales und senioren" Unterhaltsheranziehung) von der Stadt in der meine Frau lebt wo ich aufgefordert werde Auskunft über meine Vermögensverhältnisse Rente, Miete etc. zu geben .
Da ich keine schlechte Rente erhalte befürchte ich das der deutsche Staat versucht an mein Geld zu kommen.
Meine Frage : wie muss ich reagieren, bin ich zur Auskunft verpflichtet oder kann ich den Brief in den Mülleimer werfen.
Vielleicht kann mir jemand einen Rat geben. Vielen Dank.
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unterhaltspflicht für seit 36 Jahren getrennt lebenden Partner - von bolinhas - 18-07-2013, 09:43

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