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Namensänderung nach Beurkundung des gem. Sorgerechts
#4
(27-06-2013, 13:37)Simon ii schrieb: Das ist mir neu: Auf welcher rechtlicher Basis ist das möglich?
Simon II

Das ist nur möglich, wenn beide Eltern das so wollen. Ich glaube mich an §1670b BGB zu erinnern, habe das aber jetzt nicht geprüft...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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RE: Namensänderung nach Beurkundung des gem. Sorgerechts - von wackelpudding - 27-06-2013, 13:41

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