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Fragebogen zur Auskunft in einer Unterhaltsangelegenheit nach § 1605
#3
Das geht aus den Schreiben, mein Fall inklusive, nicht genau hervor? In meinem und einem weiteren Fall ist die KM definitiv nicht die treibende Kraft, erhält mittlerweile vollen Satz 1 nach DDT bei einem schwankenden Einkommen bis maximal 1.450€ Netto, eher niedriger. Ich selbst betreue mein Kind sogar manchmal 14. Tage im Monat, mindestens aber 10 Tage wie die anderen Väter auch.

Die Schreiben ähneln sich stark und verweisen auf angeblich gewährte Leistungen nach SGBII (Kinderhort und Wohngeld für die KM`s).

Um welche Leistungen es sich dabei genau handelt erfährt man nicht. In meinem Fall laut KM um den Hort.

Die verstecken sich mittlerweile in "Kreisausschüssen" und nennen sich Arbeitstechnisch "Amt für Arbeit und Soziales" - Bereich Unterhalt.

Unterhalt wird von allen Vätern unstrittig Voll bezahlt nach den jeweiligen Stufen in der DDT.

Ich vermute man will sehen ob es sich lohnt Forderungen bzw. gewährte Leistungen an die KM auf den KV abzuwälzen. In meinem Fall können die Herrschaften vollsten Väterwiderstand erwarten, wie in der Vergangenheit (2008 - 2011) auch.
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RE: Fragebogen zur Auskunft in einer Unterhaltsangelegenheit nach § 1605 - von Antiworld - 20-06-2013, 18:18

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