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Erhöht Zimmervermietung die TU-Zahlung ?
#6
(18-03-2013, 08:31)Spielbank schrieb: @beppo
doch es ist so wenn einer ohne Not auszieht aus der 50/50 Immobilie und ab da nur noch der der drin bleibt alleine alles derweil bezahlt. Alleine bräuchte man ja diesen "Mehrplatz" nicht und er wird einem quasi aufgezwungen während der Trennung !

Richtig.
Das gilt aber nur während der Trennungszeit.
Diese hast du zu nutzen um dir eine angemessene Wohnung zu nutzen.
Wenn du das dann nicht tust, wird dir der volle Wohnvorteil angelastet.

Wenn du aber bereits in der Trennungszeit untervermietest, wird dir der Ertrag sicher auch aufgelastet.

Beispiel:

Du hast eine Wohnung für 2 Personen die auf dem freien Markt 1.000,-€ Miete kosten würde.
Du alleine würdest aber nur eine 500,-€ Wohnung benötigen.

Fall 1. Ohne Untervermietung:
Dir wird in der Trennungszeit kein Wohnvorteil angelastet.
Nach der Scheidung hast du einen fiktiven Wohnvorteil von 500,-€.

Fall 2. Mit Untervermietung (300,-€)
In der Trennungszeit werden dir sicher 300,- Einkommen angelastet.
Nach der Scheidung bleibt es bei den 500,-€.
Die 300,-€ kannst du dann für dich behalten.
Du hast also 300,-€ realen und 200,-€ fiktiven Wohnvorteil.

Jeweils abgezogen werden können die Kosten wie z.B. Zinsen, nicht aber Tilgungen.
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RE: Erhöht Zimmervermietung die TU-Zahlung ? - von beppo - 18-03-2013, 08:47

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