05-03-2013, 21:43
Ich bin etwas überrascht, wieviel Schwierigkeiten es mit den P-Konten zu geben scheint.
Wir haben ein P-Konto (bei welcher Bank gebe ich gerne per PN weiter) bei einer großen deutschen Online-Bank. Das war schon als Girokonto kostenfrei, und ist es jetzt als P-Konto noch immer. Den Pfändungsfreibetrag haben wir mit einer Bescheinigung vom Anwalt festsetzen lassen (ist im übrigen Grundfreibetrag des Schuldners plus ein bestimmter Betrag pro Unterhaltsberechtigter), die plus Formular zur Bank gefaxt, 24 Stunden später war das P-Konto eingerichtet.
Eigentlich ist es auch nicht möglich, einen Pfändungsbescheid zu bekommen und plötzlich keine Verfügung mehr über das Konto zu haben. In unseren Bescheiden stand explizit, dass der Bescheid vier Wochen vor Pfändungsbeginn beim Schuldner sein muss. Erst dann wird das Konto /Teile des Kontos "eingefroren". Zum Auszahlen pfändbarer Beträge an den Gläubiger bedarf es dann nochmal eines Verwaltungsaktes des Gerichtes. Wenn also die Bank sofort das Konto dichtmacht, ist das definitiv ein Fehler der Bank.
Letzte Woche haben wir übrigens einen zusätzlichen Schutzantrag beim zuständigen Gericht gestellt, um den Pfändungsbetrag noch erhöhen zu lassen. Ging ziemlich zackig bei der zuständigen Rechtsantragsstelle
.
Wie inzwischen gelernt, kann wegen UH-Schulden aber auch die Herabsetzung des pfändfreien Betrages vom Gläubiger beantragt werden - in deinem Fall sehe ich da aber auf Grund der Situation schlechte Karten für die Ex.
Vor allem aber solltest du zusehen, deine Abänderungsklage endlich weiterzubringen, denn damit steht und fällt die ganze Angelegenheit.
Wir haben ein P-Konto (bei welcher Bank gebe ich gerne per PN weiter) bei einer großen deutschen Online-Bank. Das war schon als Girokonto kostenfrei, und ist es jetzt als P-Konto noch immer. Den Pfändungsfreibetrag haben wir mit einer Bescheinigung vom Anwalt festsetzen lassen (ist im übrigen Grundfreibetrag des Schuldners plus ein bestimmter Betrag pro Unterhaltsberechtigter), die plus Formular zur Bank gefaxt, 24 Stunden später war das P-Konto eingerichtet.
Eigentlich ist es auch nicht möglich, einen Pfändungsbescheid zu bekommen und plötzlich keine Verfügung mehr über das Konto zu haben. In unseren Bescheiden stand explizit, dass der Bescheid vier Wochen vor Pfändungsbeginn beim Schuldner sein muss. Erst dann wird das Konto /Teile des Kontos "eingefroren". Zum Auszahlen pfändbarer Beträge an den Gläubiger bedarf es dann nochmal eines Verwaltungsaktes des Gerichtes. Wenn also die Bank sofort das Konto dichtmacht, ist das definitiv ein Fehler der Bank.
Letzte Woche haben wir übrigens einen zusätzlichen Schutzantrag beim zuständigen Gericht gestellt, um den Pfändungsbetrag noch erhöhen zu lassen. Ging ziemlich zackig bei der zuständigen Rechtsantragsstelle
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Wie inzwischen gelernt, kann wegen UH-Schulden aber auch die Herabsetzung des pfändfreien Betrages vom Gläubiger beantragt werden - in deinem Fall sehe ich da aber auf Grund der Situation schlechte Karten für die Ex.
Vor allem aber solltest du zusehen, deine Abänderungsklage endlich weiterzubringen, denn damit steht und fällt die ganze Angelegenheit.