20-03-2026, 20:38
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wie vorgehen?
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(20-03-2026, 17:56)Hansidampfi schrieb: Genial ist hier überhaupt nichts. Mittlerweile eher suizidal. Ich bin exakt die Einkommensklasse, denen auf weite Strecken alles genommen wird mit knappe 3k netto. Ich kann deine Situation verstehen. Bei mir war es so, dass ich überlegt habe freiwillig in den Ukraine Krieg zu gehen. Wenigstens wie ein Mann sterben kreiste in meinem Kopf. Hab es dann irgendwann in den Griff bekommen, mit Kurzurlauben und viel spazieren und Sport . Habe auch über die Krankenkasse eine Psychologin zugewiesen bekommen . Seit dem versuche ich viel über Familienrecht zu lesen. Man darf nie vergessen, die Frauen haben auch so ähnliche Foren wie dieses und sie holen sich Tipps von Alleinerziehenden aus dem erweiterten Bekanntenkreis. Falls es dich tröstet : Die Erstausstattung für ein Baby ist nicht grad ohne . Maxi Cosi in einer trendigen Farbe sind 400€ mit Auto Station Kinderwagen von einer trendigen Marke aus aktueller Collection 1100€ 15€ pro Wolle Seide Body wovon man gefühlt 50 Stück braucht fürs erste Jahr, weil diese schnell rauswachsen . Usw. Usw. Wickelkomode und Heizstrahler und dann 70€ im Monat für Windeln Die 3h Schlaf wirst du auch in einer intakten Beziehung haben, wenn das Baby alle 2 h wach wird . Und glaub nicht dass du mit dem Baby dich vor dem Fernseher setzen kannst und das Baby ist chillig. Es will getragen werden und hat Sensoren, wenn du dich hinsetzen willst. (20-03-2026, 20:23)Hansidampfi schrieb: Aber minimum 3 J. mit OPEN END brechen michHöre dochmal auf immer so eine worst-case Vorstellung zu betreiben. Wenn deine Ex gut qualifiziert ist wird die sicherlich ein Interesse an einem eigenständigen Leben haben. Du kannst doch nicht deine Zukunft an solchen Szenarien ausrichten. Vielleicht wirst du morgen vom Bus angefahren. Vielleicht geht der Arbeitgeber pleite. Vielleicht ist das Kind eingeschränkt und benötigt lebenslang Unterhalt. Das ist alles möglich, aber unwahrscheinlich, also lass dich davon nicht blockieren. (20-03-2026, 20:23)Hansidampfi schrieb: Das Elterngeld würde Jahr 1 etwas abfedern, aber auch nur mit 100€ geschätzt.Das kann nicht sein, ich hatte das schonmal durchgerechnet. Stelle doch mal deine Rechnung mit allem ein. Aber wenn es doch so ist könnte es dir sogar helfen. Denn wenn sie nur 100€ mehr bekäme nach Wegfall von vermutlich über 1000€ Elterngeld, dann wird sie sicherlich arbeiten wollen um ihren Lebensstandard zu halten. (20-03-2026, 20:23)Hansidampfi schrieb: 1540/1600 gehen in meiner Kalkulation weg für mein alltägliches Leben.Unschön, aber verschmerzbar. Zu den 1600€ kommen immerhin noch Fahrtkosten hinzu. Auch die Altersvorsorge ist sicher, dass muss du nicht beantragen oder so. Einfach machen. Wenn du jetzt schon sparst sind es bis August 5*1400€. Damit kann man die ein oder andere Sonderausgabe überbrücken. (20-03-2026, 20:23)Hansidampfi schrieb: Und eigentlich wollte ich wenigstens einen kleinen Betrag ab Geburt schon einzahlen fürs Kind.Löblich, aber warum??? Lass das einfach. Danken wird dir niemand dafür. Ein Säugling braucht kein Geld. Spare doch einfach das doppelte ab dem Zeitpunkt ohne BU, dann hast du das Geld dafür und entweder eine Beziehung zum Kinder, oder nicht, aber dann brauchst du erst recht nicht sparen. (21-01-1970, 14:47)Hansidampfi schrieb: Eine Nebeneinkunft muss dennoch herErinnerung: Verheimliche das.
20-03-2026, 21:46
Von den 3000netto muss auch die Umgangsstrecke von 20cent pro Kilometer abgezogen werden was gerne vergessen wird.
Wie Nintendo richtig erwähnt werden 120€ Altersvorsorge abgezogen von den 3000€ netto und Fahrtkosten zur Arbeit . Gewerkschaftsbeiträge ebenso . Rechtsschutzversicherungen mit Arbeitsrechtsschutz ebenfalls. Wenn deine Miete angemessen teuer ist, wird der Selbstbehalt auch erhöht.
Mit der Miete ist es schwierig. Das klappt in München und ähnlichen Städten ohne Kind, sonst erst mit Kinderzimmer wenn regelmäßig Umgang mit Übernachtungen stattfinden. Aber wenn die Ex auch in München wohnt hebt sich der Nachteil auf, denn sie braucht ja auch mehr Geld. Selbst mit nur einem Kind klappt das nicht immer und liegt im Ermessen des Richters. Erschwerend hinzu kommt, dass es die Wohnung der Mutter ist. Man könnte unterstellen, die Miete sei unangemessen zu hoch, vorallem wenn die vorherige Miete geringer war, oder klar ist, dass eine günstigere Wohnung möglich gewesen wäre. Sich über sowas für BU zu streiten ist maximal überflüssig. Der Streit ist teuer als der mögliche Gewinn.
Auch Fahrtkosten für Umgang ist schwierig, wenn noch kein Umgang besteht. Aber versuchen würde ich es allemal. Sowas kann den Unterhalt eine Stufe drücken, den BU zum Selbstbehalt um jeden Cent. Aber dann musst du auch real x-mal die Woche zur Ex und zum Baby fahren. Der größte Hebel wäre vermutlich eine günstigere Wohnung, denn diese Wohnung war ja ausgelegt auf zwei Erwachsene plus Kind.
21-03-2026, 00:54
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21-03-2026, 01:11 von Hansidampfi.)
(20-03-2026, 20:55)Alimen T schrieb: Habe auch über die Krankenkasse eine Psychologin zugewiesen bekommen . Interessant, wer war da deine erste Anlaufstelle? Warst du bei der Psychotante? Hats was gebracht? Musstest du den BU letzten Endes dann zahlen oder nicht? (20-03-2026, 20:55)Alimen T schrieb: Seit dem versuche ich viel über Familienrecht zu lesen. Ich will von dem Rotz eigentlich überhaupt nichts mehr wissen seitdem ich in die Materie eingestiegen bin. Ich bin kuriert - nur leider NACH dieser nicht rückgängig zu machenden Sache... das zerfrisst mich in manchen Momenten, dass es kaum aushaltbar ist. (20-03-2026, 20:55)Alimen T schrieb: Bei mir war es so, dass ich überlegt habe freiwillig in den Ukraine Krieg zu gehen. Die Idee hatte ich ja noch gar nicht. Ab dem gewissen Punkt wäre das sogar die bessere Option, als sich einfach selbst wegzumachen. (20-03-2026, 21:29)Nintendo schrieb: Das kann nicht sein, ich hatte das schonmal durchgerechnet. Stelle doch mal deine Rechnung mit allem ein. Meines Wissens nach geht man bei Unverheirateten nicht mit der 0,45 Methode ran, sondern geht vom "Bedarf" der Dame aus (entspricht z.B. Netto 12 M. vor Geburt) 2100€ vor Geburt -> 1365€ Elterngeld -> 735€ BU Wobei es beim Elterngeld noch einen 300€ Sockelbetrag geben kann, wenn die Kindesmutter vor Schwangerschaft gearbeitet hat. Dh der BU fiele wiederum höher aus, weil 300€ nicht berücksichtigt werden vom Elterngeld. Mein maximal leistbarer BU bzw meine Leistungsfähigkeit: 3000€ - 450€ KU -1600€ SB = 950€ die ich für BU selbstverständlich übrig habe. KU je nachdem: bei nur 1 Kind wird man evtl eine Stufe in der DT hochgestuft, nach Bereinigung um 4% Altersvorsorge bzw. 5% Arbeitsaufwendungen wieder runtergestuft... 3000€ - 450€ - 735€ = 1815€ für mich (statt 1600€) Im 2. Jahr fällt Elterngeld weg -> ihr Bedarf wieder 2100€, nur diesmal ohne Elterngeld (Einkommen), das gegengerechnet werden könnte. Somit müsste ich 2100€ leisten, was den SB natürlich auschöpft -> 1600€ für mich (statt 1815€ mit Elterngeld) ansonsten: 2100€ x 0,45 = 945€ BU -> auch quasi nur 1600€ übrig.
21-03-2026, 01:58
Ok, danke der Rechnung.
Keine Ahnung ob das jetzt bereinigte Zahlen sind oder nicht. Aber deine Ex hätte nach Auslauf EG ca. 945 BU + 450€ KU + 250 KG. Zitat:Die Kindsmutter ist nun immerhin keine faule Person und an und für sich gut qualifiziert"Meinst du wirklich sie gibt sich zufrieden mit in Summe 1650€, wenn sie vorher 2100€ hatte? Mit Kind und teurem exotischen Tier? Aber sei dir sicher, sie wird es genauso unfair empfinden, denn sie ist zu zweit und hat weniger als du, wenn man die Bereinigung bei dir mit einrechnet.
21-03-2026, 08:11
21-03-2026, 11:39
(21-03-2026, 00:54)Hansidampfi schrieb: Meines Wissens nach geht man bei Unverheirateten nicht mit der 0,45 Methode ran, sondern geht vom "Bedarf" der Dame aus Das sind zwei Rechnungen. Bei der Dame wird ihr Bedarf ausgerechnet. Das ist ihr voriges Einkommen. Es gibt einen Sockelbetrag, wenn sie keins hatte. Die üblichen wie schon erwähnten Abzüge, etwa wegen Elterngeld. Dieser Bedarf prallt nun auf dich. Und da kommt nun die zweite Rechnung. Nämlich deine Grenzen. Etwa der Selbstbehalt, klar. Aber noch eine andere Grenze. Mehr zahlen wie beim Ehegattenunterhalt musst du auch nicht. Der Halbteilungsgrundsatz gilt durchaus. Als Obergrenze. Vorsicht, auch auf Anwaltseiten ganz oben bei Google und auch von KI-Antworten wird das teilweise katastrophal falsch dargestellt. Hier ein Beispiel für so eine Katastrophe, kommt bei mir auf Platz der Ergebnisse wenn man nach "betreuungsunterhalt berechnen unverheiratet" sucht, Kanzlei Hasselbach : "Die Mutter hatte vorher ein Einkommen von 2.500 EUR netto, der Vater verdiente lediglich 1.500 EUR netto. Das Gesamteinkommen lag daher bei 4.000 EUR. Der Mutter stehen daher nicht mehr als 2.000 EUR Betreuungsunterhalt zu." Wenn eine Kanzlei so etwas verkündet ist das wie wenn eine Autowerkstätte verkündet, man könne besser fahren, wenn man die Radmuttern an seiner Karre löst. Aber Anwälte können und dürfen alles. Korrekt wäre, die aus ihrer eigenen Kanzlei zu prügeln und ihnen mit einem Brandeisen ein Berufsverbot auf die Stirn zu brennen.
21-03-2026, 18:15
Meine Anlaufstelle war tatsächlich der Hausarzt.
Die Psychologin hat insofern gute Tipps gegeben, dass man benennen soll, wenn man reingelegt wird und das dann der Ex auch sagen, dass man weiß, dass man sie durchschaut hat.( In meinem Fall natürlich) usw. Ich konnte keinen BU bezahlen, weil ich tatsächlich nicht so gut verdiene. Demnach war nach allen Abzügen und wegen angemessener teuren warm-Wohnung, (50qm) für die exe Nix drin . Die Großstadt-Wohnung hat meinen Selbstbehalt um 300€ nach oben geschraubt. Mein Anwalt hat das bestätigt, dass es so korrekt ist. Hab demnach mit dem Rauchen aufgehört und saß zähneknirschend und mit geballter Faust in der Tasche bei den Umgängen, wenn ich auf dem Tisch eine Zigaretten Schachtel der Ex gesehen habe. —Läuft bei Ihr, wie man es in der Jugendsprache sagen würde.
22-03-2026, 12:35
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22-03-2026, 12:38 von Hansidampfi.)
(21-03-2026, 11:39)p__ schrieb: Dieser Bedarf prallt nun auf dich. Also wenn Elterngeld wegfällt ist der Bedarf der auf mich prallt schlicht ihr vorheriges Einkommen, verstehe ich das richtig? (21-03-2026, 18:15)Alimen T schrieb: Meine Anlaufstelle war tatsächlich der Hausarzt. Ok, ich überlege zum Hausarzt zu gehen für etwas beruhigendes, heute wieder mit Herzrasen nach 3 Std. aufgewacht und seither wachgelegen. Obwohl ich eigentlich nicht mit Medikamenten anfangen möchte. Oder Alkohol, zu dem greife ich ab und an schon zum beruhigen. Ist natürlich riskant
22-03-2026, 13:39
(22-03-2026, 12:35)Hansidampfi schrieb: Also wenn Elterngeld wegfällt ist der Bedarf der auf mich prallt schlicht ihr vorheriges Einkommen, verstehe ich das richtig? Ja. Und dieser Batzen wird auf deiner Seite dann kleingeschnitten. Dort der Bedarf, hier die Grenzen. (22-03-2026, 12:35)Hansidampfi schrieb: Oder Alkohol, zu dem greife ich ab und an schon zum beruhigen. Ist natürlich riskant Die Grenze beim Alkohol, ab der Depressionen eher verstärkt werden liegt bei 20, 30g. Das sind 0,5 bis 0,75 l Bier oder 0,25 bis 0,3 l Wein pro Tag. Auf gar keinen Fall solltest du über 40g pro Tag konsumieren. Auch wegen Schlafstörungen. Und du solltest immer wieder gar keinen Alkohol trinken.
22-03-2026, 20:37
Mir kommt das alles bekannt vor.
Ich hab mich mit Biermixgetränken in den Park gelegt (6%) und hab 4-5 Flaschen (0,3) weggehauen bei gutem Wetter. Auf Medikamente habe ich verzichtet. Jetzt wo das Wetter besser wird, könntest du auch was Sonne tanken. Das wirkt sich auch positiv auf die Laune aus . Gönne Dir Relaxmassagen. Ist zwar nicht mehr so günstig wie früher, aber Abwechslung ist nicht verkehrt. Ansonsten wäre Interessant zu wissen ob man jetzt schon auf das geteilte Sorgerecht klagen kann und ob die Ausgaben den Selbstbehalt erhöhen . (Kredit)
23-03-2026, 00:35
(22-03-2026, 20:37)Alimen T schrieb: Ich hab mich mit Biermixgetränken in den Park gelegtOhja, habe ich auch. Und dabei nach langer Zeit mal wieder ein Buch gelesen. (22-03-2026, 20:37)Alimen T schrieb: Ansonsten wäre Interessant zu wissen ob man jetzt schon auf das geteilte Sorgerecht klagen kann und ob die Ausgaben den Selbstbehalt erhöhen . (Kredit)Vor Geburt geht das nur mit Unterschrift der Mutter. Klage gegen ihren Willen erst nach Geburt. Erstmal war der Tenoer die Vaterschaft überprüfen zu lassen. Ich denke nicht, dass man jetzt noch mit neuen Krediten oder neuen Ausgaben etwas abzugsfähiges findet. Hier ist ja keine Trennung, wo eine neue Wohnungseinrichtung angeschafft werden könnte. Jeder neue Kredit wäre jetzt treuwidrig und wird hart in Frage gestellt. Selbst ein neues Auto, wenn das alte kaputt geht.
Hallo zusammen,
Ich hab mal diese Liste der Abzugsfähigen Kosten erstellt. Gerne eure Meinung/ergänzungen. Steuern (inkl. Kirchensteuer) Sozialabgaben Krankenversicherung (gesetzlich / privat) Pflegeversicherung Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) Altersvorsorge (gesetzlich + zusätzlich angemessen) Berufsbedingte Aufwendungen Fahrtkosten zur Arbeit Arbeitsmittel Fachbücher Fortbildungskosten Berufsbekleidung Gewerkschaftsbeiträge / Berufsverbände Schulden (anerkennungsfähig) Unterhalt für weitere Berechtigte Kinderbetreuungskosten (berufsbedingt) Zweitwohnung aus beruflichen Gründen Angemessene Fahrzeugkosten (berufsbedingt) Eingeschränkt / teilweise: Private Zusatzversicherungen Höhere Altersvorsorgebeiträge Repräsentatives Fahrzeug Kredite (je nach Zweck und Zeitpunkt) Zitat:Die Grenze beim Alkohol, ab der Depressionen eher verstärkt werden liegt bei 20, 30g. Das sind 0,5 bis 0,75 l Bier oder 0,25 bis 0,3 l Wein pro Tag. Auf gar keinen Fall solltest du über 40g pro Tag konsumieren. Auch wegen Schlafstörungen. Und du solltest immer wieder gar keinen Alkohol trinken. Ich will nicht den Oberlehrer machen oder den Spass verderben: Ich persönlich kann nur den kompletten Verzicht auf Alkohol empfehlen. Was man aber auch wissen sollte: Die Gefühle kommen ungefiltert zurück – sowohl die positiven als auch die negativen. Man muss sich damit auseinandersetzen, aber genau das kann auch sehr wertvoll sein. Und: der Teufel scheisst immer auf den grössten Haufen: Schon bei 0,3 Promille bist du im Straßenverkehr im Straftatsbestand bei einem Unfall. So eine Baustelle brauchst Du nicht.
23-03-2026, 13:41
Umgangskilometer werden oft vergessen sind aber auch abzugsfähig.
23-03-2026, 14:56
(23-03-2026, 10:08)FlipFlop schrieb: Ich will nicht den Oberlehrer machen oder den Spass verderben: Ich persönlich kann nur den kompletten Verzicht auf Alkohol empfehlen. Darum ging auch nicht, in psychischen Stressphasen ist jede stoffliche und auch jede nichtstoffliche Sache nicht hilfreich, die betäubt oder Suchtgefahren hat. Ich wollte die Mengen quantifizieren, wo es bei Alkohol spürbar nach unten geht und die Mengen, ab denen es gefährlich wird, damit man konkret einschätzen kann wo man selber steht. Sich nicht konzentrieren können und Schwierigkeiten bei der Arbeit zu bekommen ist zum Beispiel häufig, interessanterweise ist aber langfristig bei Trennungsvätern die lange tabuisierte Arbeitssucht das grösste Problem, noch vor Alkoholabusus. Begünstigende Faktoren sind Einsamkeit, finanzieller Druck, Leere und Frust im Privatleben (Kind weg), aber Bestätigung auf dem Feld der Arbeit, die sich sogar auszahlt. Das wird gerne lächerlich gemacht oder unterschätzt, während der Alkohol im Kontrast dazu das Monster ist. Dabei sind typische Schäden, zum Beispiel im Strassenverkehr mindestens so hoch, 25 % aller schweren Unfälle gehen auf Sekundenschlaf zurück, die Dunkelziffer ist enorm. Leistungsabfall und Übermüdung - klassische Folgen nach einem überlangen Arbeitstag. Noch ein Wort zum oben geschriebenen "geteilten Sorgerecht". Das gibts nicht. Das gemeinsame Sorgerecht gibt es. Versucht immer, die korrekten Begriffe zu verwenden. Das unterschreibt man beim Termin der Vaterschaftsanerkennung. Und zwar immer. Völlig egal, ob die Ex auch unterschreibt oder nicht. Wenn man sicher ist, der Vater zu sein, dann schon vor der Geburt unterschreiben. Zitat:Darum ging auch nicht, in psychischen Stressphasen ist jede stoffliche und auch jede nichtstoffliche Sache nicht hilfreich, die betäubt oder Suchtgefahren hat. Ich wollte die Mengen quantifizieren, wo es bei Alkohol spürbar nach unten geht und die Mengen, ab denen es gefährlich wird, damit man konkret einschätzen kann wo man selber steht. Ich habe Deinen Beitrag zum Thema Alkohol als sehr hilfreich empfunden.
23-03-2026, 18:53
Mal eine andere Frage:
Da ich ja nicht freiwillig z.B. eine Gehaltserhöhung angeben muss sondern erst, sobald angefragt wird, dann lohnt es sich für das eine Jahr doch trotzdem die paar Groschen mehr mitzunehmen während einem Jahr auf Selbstbehalt oder?
23-03-2026, 19:55
Es werden die letzten 12 Monate verlangt . Mich hat das Jugendamt 2 Monate vor der Geburt angeschrieben . Ob das die Regel ist, kann ich nicht bestätigen . 3 Monate vor der Geburt habe ich die
Vaterschaft anerkannt. Ich hoffe Du machst nicht den gleichen Fehler wie ich .
23-03-2026, 20:36
Ja, aber bitte daran denken, dass zu einer Vielzahl an Gelegenheiten neue Gehaltsnachweise gefordert werden können:
- Unterhalt Kinder - Betreuungsunterhalt - Mehrbedarf - Ermittlung der Kitabeiträge (falls vorhanden) - Sie beantragt Bürgergeld oder ähnliches Kita wäre z.B. wünschenswert sobald das Kind 1 Jahr alt ist. Aber ja, Gehaltserhöhung lohnt sich trotzdem: Mehr Rente, mehr Altersvorsorge. Du könntest aber auch anstatt mehr Brutto deine Arbeitszeit reduzieren, z.B. von 40h runter auf 38h bei gleichbleibendem Jahresbrutto. Nach Ende BU dann wieder hoch auf volle Stundenzahl.
25-03-2026, 00:58
Steuerklärung wollen die Jugendämter auch sehen
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Maxi Cosi in einer trendigen Farbe sind 400€ mit Auto Station