Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Unterhaltspfaendung
#1
Hallo...
Habe mal wieder ne Frage. .
Kann laufender Unterhalt auch gepfaendet werden, obwohl keine Rückstaende existieren..
Und was kann man dagegen tun...(Titel existiert)
Gruss Bumpi
Zitieren
#2
Ja, der Titel berechtigt immer zur Vollstreckung, egal ob Rückstände da sind oder nicht. Das gehört zu dem Versklavungsinstrumentarium der dreckigen "Rechtspflege", mit dem Menschen zu Unterhaltspflichtigen gemacht und gebrochen werden.

Antwort: Vollstreckungsabwehrklage, Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung. Nachweise der regelmäßigen Zahlung sind natürlich nötig.
Zitieren
#3
Interessante Frage . Passiert das momentan ? Wie hoch wären die Pfändungsgebühren und wer trägt die Gerichtskosten bei einer unnötigen Pfändung wenn man eine Abwehrklage einreicht ?
Zitieren
#4
Auch die entstandenen Kosten einer ungerechtfertigten Pfändung sind theoretisch einklagbar. Das ist aber komplizierter und von mehr Dingen abhängig. Der genaue Sachverhalt ist da erst mal zu untersuchen. Vielleicht war auch ein Dritter verantwortlich, z.B. die Bank, etwa weil ein Kontoumzug nicht so funktionierte wie zugesichert.
Zitieren
#5
Aus Neugierde: Was passiert denn, wenn die arme Ex ohne Geld den zuviel gepfändeten Teil einfach spontan ausgegeben hat und nicht zurückzahlen kann?
Zitieren
#6
Dann hat sie Schulden bei dir.
Zitieren
#7
DAs könnte der ein oder andere durchgeknallten Ex total egal sein.
Zitieren
#8
Eine wirklich interessantes Thema.

Was würde denn passieren, wenn der Unterhaltspflichtige, der immer pünktlich zahlt, aufgrund einer ungerechtfertigten Lohnpfändung beim Arbeitgeber seinen Job verliert?
Zitieren
#9
Siehe #4. Theoretisch ist Schadenersatz einklagbar. Das hängt aber an ein paar mehr Dingen. Die Hürden sind hoch.

Die Pfändung muss zweifelsfrei rechtswidrig gewesen sein. Du musst nachweisen, dass der Gläubiger schuldhaft gehandelt hat incl. Fahrlässigkedit und Vorsatz. Du musst nachweisen, dass die Pfändung ursächlich für den Jobverlust war. Vorsicht, denn eine einmalige Lohnpfändung rechtfertigt regelmäßig keine Kündigung. Und schliesslich muss die Schadenshöhe beziffert werden, Verdienstausfall, Differenzlohn bei neuer schlechter bezahlter Stelle, Anwaltskosten, immaterielle Schäden (fast nie durchsetzbar).

Man beachte, wer was nachweisen muss: Du musst nachweisen, dass...
Zitieren
#10
Zur Sache nochmals...Meine Ex Mokiert sich halt mal wieder...es kam der Unterhalt fürs Töchterchen ein paar mal zu spart, aber wie gesagt ds bestehen keine Rückstaende oder Altforderungen...
Ich sehe das relativ gelassen...
Zitieren
#11
Noch eine Zusatzfrage.
Wenn ich arbeitslos werde, ist der Selbstbehalt immer noch bei 1750 Euro?
Tochter studiert außerhalb mit eigener Wohnung, ü 21 , nicht privilegiert.
Gilt Erwerbsobliegenheit oder sogar gesteigerte Erwerbsobliegenheut?
Gruss Bumpi
Zitieren
#12
Keine gesteigerte Erwerbsobliegenheit. Die 1750 EUR bleiben in der Theorie.
Zitieren
#13
(05-03-2026, 22:13)Bumpi schrieb: Noch eine Zusatzfrage.
Wenn ich arbeitslos werde, ist der Selbstbehalt immer noch bei 1750 Euro?
Tochter studiert außerhalb mit eigener Wohnung, ü 21 , nicht privilegiert.
Gilt  Erwerbsobliegenheit oder sogar gesteigerte Erwerbsobliegenheut?
Gruss Bumpi

Demnach könnte nur sie eine Pfändung in Auftrag geben .
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste