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@vollstreckungsziel,
Falls es dich tröstet,
Selbst mit Aufenthaltstitel bei exe
und 2500€ netto und Festvertrag, wäre es nicht anders .
Sogar schlimmer weil 45% von den 2500€ netto
Betreuungsunterhalt fällig wären. Fürs unterjubeln gibts keine
Konsequenzen. Egal ob Afrikanerin oder Einheimische
Du hast den Vorteil und kannst 17 Jahre Forumswissen lesen .
Bei mir waren die meisten Tipps schon zu spät.
In deiner Situation hast du alles richtig gemacht.
Alles eskalieren lassen und Gegenforderungen stellen.
Der neuen Freundin würde ich das schon sagen, spätestens wenn du wirklich der Vater bist .
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(05-06-2025, 13:43)Alimen T schrieb: Also mein Netto ist bei 2200€
Davon wird Kindesunterhalt abgezogen
Dann hat mir das Jugendamt einen Erwerbstätigkeits Bonus von 145€ oder so eingeräumt.
Dann Kosten um zur Arbeit kommen 150€
Dann ist meine Wohnung 300€ angemessen teurer warm als die DD Tabelle es vorgibt.
Somit erhöht sich mein Selbstbehalt .
Könnte es sich lohnen bei diesen Zahlen in Richtung "Aufstocker" zu wirken?
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Ja ich könnte um ca 30€ aufstocken
Hab auch schon einen Antrag gestellt . Als die jobcenteristen
dann sämtliche Kontoauszüge sehen wollten
Nachdem ich fast meine Blutwerte vorher
noch eingereicht habe,
hab ich es dann sein gelassen .
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(12-08-2025, 15:12)väterchen_frust schrieb: Weiß deine Partnerin eigentlisch schon Bescheid? Und falls nein: wird sie es je? Und falls ja: wie wirst du ihr sagen und was? Und welche Reaktion erwarten?
(Verzeih' meine Neugier - ich bin's einfach)
Habe ich ihr ca. zur gleichen Zeit gesagt als ich hier den Beitrag eröffnet habe. Ich musste das irgendwie loswerden, weil es mich extrem aufgefressen hat.
Anfangs stand ich da eher unter Erklärungsnot, da die "Zeugung" in den Zeitraum fiel wo ich sie schon datete/kennenlernte, aber Madame damals noch erstmal keine Beziehung wollte, eh sie es dann plötzlich doch wollte. Das habe ich dann einfach mal als Erklärung/Ausrede genutzt.
Aber das hat die Wochen danach immer wieder zu Zoff geführt.
Denke sie wird ihren Blick vlt noch etwas ändern, sobald ein positives Ergebnis vorliegt. Aktuell scheint es mir so als ob sie irgendwie hofft dass es negativ ist und daran auch ein wenig ihr Verhalten knüpft. Wenn dann vollendete Tatsachen stehen, wird wohl sicher alles nochmal anders.
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(Gestern, 11:47)Vollstreckungsziel schrieb: (12-08-2025, 15:12)väterchen_frust schrieb: Weiß deine Partnerin eigentlisch schon Bescheid? Und falls nein: wird sie es je? Und falls ja: wie wirst du ihr sagen und was? Und welche Reaktion erwarten?
(Verzeih' meine Neugier - ich bin's einfach)
Habe ich ihr ca. zur gleichen Zeit gesagt als ich hier den Beitrag eröffnet habe. Ich musste das irgendwie loswerden, weil es mich extrem aufgefressen hat.
Anfangs stand ich da eher unter Erklärungsnot, da die "Zeugung" in den Zeitraum fiel wo ich sie schon datete/kennenlernte, aber Madame damals noch erstmal keine Beziehung wollte, eh sie es dann plötzlich doch wollte. Das habe ich dann einfach mal als Erklärung/Ausrede genutzt.
Aber das hat die Wochen danach immer wieder zu Zoff geführt.
Denke sie wird ihren Blick vlt noch etwas ändern, sobald ein positives Ergebnis vorliegt. Aktuell scheint es mir so als ob sie irgendwie hofft dass es negativ ist und daran auch ein wenig ihr Verhalten knüpft. Wenn dann vollendete Tatsachen stehen, wird wohl sicher alles nochmal anders.
Also moralisch ist mir das wurscht - aber klar, den meisten halt nicht. Finde ich eh ziemlich cool von ihr, dass sie sich das (scheinbar) so gibt als Frau, grad, wo "damals war es mit uns ja noch nicht fest" in den Ohren einer Frau auch klingt wie "er bumst schon in der Kennenlernphase wild rum, statt 120% in mich verliebt zu sein."
Klar - wie es dann dauerhaft wird, bleibt abzuwarten.
Gemäß dem Fall, es ist ein kleines Vollstreckungsziel auf dem Weg, ist es sicherlich am einfachsten für deine Beziehung, wenn sich das nur monatlich auf dem Kontoauszug bemerkbar macht. Ansonsten führt ein Kind bei Expartnern immer zu - mal mehr, mal weniger - Stress, der eine neue Beziehung belastet.
Aber klar, was belastet eine Beziehung eigentlich nicht? 
Dass du zeugungsfähig bist, auch in Hinblick auf sie, das kann man natürlich auf der Habenseite verbuchen
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(12-08-2025, 15:26)p__ schrieb: Deine Ansichten dazu sind jedenfalls weit entwickelt, realistisch und gut durchdacht. Sie beziehen alles mit ein, was für dich relevant ist. Starker Kontrast zu dem schwachen Moment, der das alles verursacht hat :-)
Gefordert wird von dir Geld. Das wird dich ohnehin mehr beschäftigen wie alles andere. Sollte deine Partnerin frühzeitig wissen. Das alles wird ganz schön reinreissen, das wird auch deine Partnerin merken.
Ich habe die letzten Wochen eigentlich nichts anderes getan als mich zu der gesamten Thematik schlau zu machen. In dem Moment wo ich von Betreuungsunterhalt erfahren habe ist bei mir alles gekippt und ich bin ggü der KM total in Blockade gegangen.
Und naja, ist halt Unterschied ob Schwanz oder Hirn gerade leitet. Die letzten 3-4 Monate war es jetzt eher Krisensitzung und somit Überstunden für den Kopf.
Ja, ich glaube sie kapiert noch nicht so richtig wie krass die finanzielle Belastung, insbesondere bis zum 3. Lebensjahr des Kindes, eigentlich ist.
Ich hab ihr einfach mal grob gesagt "Kann sein, dass ich 1000€ weniger im Monat zur Verfügung habe, vlt sogar bisschen mehr, also nichts mit Urlaub, Reisen oder anderen kostspieligen Dingen". Sie ist generell bisschen naiv und hat nicht so die gewaltige Peilung. Sie wird schon merken, dass bei mir der Gürtel enger sein wird. Durch die 2 Unterhalte die ich leisten muss, werde ich sogar weniger als sie im Monat haben.
Ich hab mir schon dutzende Szenarien gemacht, wie ich vlt später noch Einsparpotential habe sobald die gesamten Unterhaltstitel feststehen.
Aber letztlich muss ich mal schauen. Es nimmt mir ja persönlich die eigenen Lebenspläne aus der Hand und gibt den Takt vor.
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Betreuungsunterhalt wird dich noch länger begleiten wie die drei Jahre. Es ist nicht so, dass der Anspruch ab dem dritten Lebensjahr des Kindes wegfällt, er wird zunächst mal nur auf fiktive Teilzeitarbeit gesenkt. Mit anderen Worten, die Mutter ist auch ab Kindesalter 3 nicht verpflichtet, Vollzeit zu arbeiten, stattdessen hast du die Differenz zu Vollzeit aufzufüllen, das ist ihr Anspruch. Allerdings dürfte in deinem Fall schon der Kindesunterhalt alles auffressen. Vergiss nicht, dass Kindesunterhalt nicht nur Düsseldorfer Tabelle ist. Du hast noch mehr zu bezahlen, zum Beispiel auch die Betreuungskosten für das Kind. Wenn sie nicht arbeitet, fallen Sonder- und Mehrbedarf zu 100% auf dich zurück.
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Gestern, 12:57
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: Gestern, 13:10 von Alimen T.)
…kann sein dass ich 1000€ weniger zur Verfügung hätte….
Betreuungsunterhalt Hätte mich bei Leistungsfähigkeit fast 800€ gekostet
Obwohl die exe 600€ Elterngeld erhalten hat . Demnach könnte man 1400€ unterstellen ohne
Elterngeld. Realistisch wäre es schon… leider .. plus 355€ kindesunterhalt.
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Gestern, 15:55
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: Gestern, 16:10 von Vollstreckungsziel.)
(Gestern, 12:12)p__ schrieb: Betreuungsunterhalt wird dich noch länger begleiten wie die drei Jahre. Es ist nicht so, dass der Anspruch ab dem dritten Lebensjahr des Kindes wegfällt, er wird zunächst mal nur auf fiktive Teilzeitarbeit gesenkt. Mit anderen Worten, die Mutter ist auch ab Kindesalter 3 nicht verpflichtet, Vollzeit zu arbeiten, stattdessen hast du die Differenz zu Vollzeit aufzufüllen, das ist ihr Anspruch. Allerdings dürfte in deinem Fall schon der Kindesunterhalt alles auffressen. Vergiss nicht, dass Kindesunterhalt nicht nur Düsseldorfer Tabelle ist. Du hast noch mehr zu bezahlen, zum Beispiel auch die Betreuungskosten für das Kind. Wenn sie nicht arbeitet, fallen Sonder- und Mehrbedarf zu 100% auf dich zurück.
Ich hoffe tatsächlich, dass das nicht der Fall ist.
So wie ich das bisher gelesen habe, muss sie das dann selbst nachweisen, wenn es über die 3 Jahre geht.
Zusätzlich ist es ja auch so, dass sie sowieso vermutlich das Jobcenter als Dritte Instanz haben wird, die quasi in ihrem Namen das ganze eintreiben wird.
Das ist gut wie es auch schlecht ist, denn das Jobcenter wird nicht in ihrem Namen einen Anwalt aufsuchen um das ganze zu verlängern. Sondern nach 3 Jahren müsste sie hier selbst tätig werden.
Bisher wirkte die nicht besonders selbstständig wenn es darum geht Dinge in Bewegung zu setzen. Merke ich ja aktuell auch bei all dem Quatsch rund um den Test.
Würde mich überraschen, wenn sie das hier mehr als 3 Jahre geltend machen kann.
Also so wie ich das verstanden habe müsste sie das eigenständig begründen, damit das Jobcenter dann in ihrem Namen wie ein Inkasso-Unternehmen vorgeht und mich schröpft.
Genau hier weiß ich nicht wie glaubhaft sie das darlegen kann.
Aber langsam wundere ich mich wie dieser ganze Quatsch überhaupt legal sein kann. Wenn sie das so durchzieht und ihren [Unterschreitung des Mindestniveaus] nicht früher hochbekommt für ne Arbeit, brauch sie nicht erwarten, dass ich ihr wie ein Sonnenschein begegne.
(Gestern, 12:57)Alimen T schrieb: …kann sein dass ich 1000€ weniger zur Verfügung hätte….
Betreuungsunterhalt Hätte mich bei Leistungsfähigkeit fast 800€ gekostet
Obwohl die exe 600€ Elterngeld erhalten hat . Demnach könnte man 1400€ unterstellen ohne
Elterngeld. Realistisch wäre es schon… leider .. plus 355€ kindesunterhalt.
Da es ja für Kindesunterhalt als auch für Betreeungsunterhalt neuere Selbsterhaltungsgrenzen gibt, würde ich mal sagen, das maximum liegt hier bei mir bei 1200,-
Aber eventuell überschätze ich das auch maßlos.
Wenn es hier ein positives Testergebnis geben sollte und ich irgendwann Post mit Forderungen bekomme, lasse ich da def. einen Anwalt drüberschauen.
Aber wenn es soweit ist, kann ich hier ja wieder schreiben oder auf bereits existierende Infos zugreifen.
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Gestern, 16:19
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: Gestern, 16:21 von Vollstreckungsziel.)
Nochmal als Nachtrag bzgl Betreuungsunterhalt:
Sie wird ja nie im Leben selbst auf die Idee kommen Betreuungsunterhalt geltend zu machen, da sie ja sowieso nur im System herumgereicht wird.
Das heißt das Jobcenter wird hier bei mir Eintreiben ohne es ihr überhaupt zu sagen, weil sie das gar nicht müssen.
Ob vor oder nach 3 Jahren ist für sie unerheblich, denn solange sie Bürgergeld bekommt, ändert sich nichts für sie.
Das heißt nur das Jobcenter hat hier die Ersparnis, da es eben einen Teil der Ausgaben bei mir zurückfordert.
Aber sobald die 3 Jahre um sind, muss ja nicht das Jobcenter nachweisen warum sie nicht arbeiten kann, sondern sie selbst müsste es.
Es ist aber für sie völlig egal, weil Geld kommt trotzdem, nur es wird eben nicht mehr bei mir durch das Jobcenter zurückgeholt.
Es wäre glaube viel schlimmer, wenn es eine vorher berufstätige Frau ist, die das ganze anwaltlich regeln lässt.
Da hätte man deutliches Nachsehen.
Aber ich kann mir schwer vorstellen, dass das Jobcenter in ihrem Namen eine Verlängerung oder anteilige Fortführung des Betreuungsunterhalts geltend machen kann.
Es kann der KM völlig egal sein, solange sie in dem System ist.
Und wenn sie irgendwann arbeiten geht, müsste sie da selbst draufkommen hier einen Anwalt einzuschalten.
Diese Frau war zu anfang zu verwirrt sich ein englischsprachiges Dokument bei8m Jugendamt herunterzuladen. Ihr Anwalt scheint auch von der Unterkunft gestellt zu sein.
Da fällt es mir schwer mir vorzustellen, dass ich es hier mit einer sehr gerissenen Person zu tun habe.
Ohne Helferindustrie ist die nicht gefährlich. Aber mit unaufhaltsam.
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Das Tschobtsenter wird alles unternehmen, um die Ausgaben für sie von dir wieder einzutreiben.
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(Gestern, 17:01)p__ schrieb: Das Tschobtsenter wird alles unternehmen, um die Ausgaben für sie von dir wieder einzutreiben.
Aber dann müssten die ja begründen dass sie nicht arbeiten könnte.
Die könnten genau so gut bei ihr Druck machen und sagen "komm, geh arbeiten".
Kein Plan was die da tatsächlich in der Praxis machen.
Meistens sind die Frauen die dort abhängig sind auch in Verbindung mit Vätern die ebenso wenig auf die Kette bekommen und allgemein ja sowieso nicht Unterhaltspflichtig sind, weil selbst abhängig vom Staat.
Letztendlich sehen die dort vermutlich nicht oft diese Art der Kombination.
Vielleicht habe ich ja Glück und die prüfen erst gar nichts, weil sowieso völlig überlastet.
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Vor 9 Stunden
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: Vor 9 Stunden von Alimen T.)
Das ist das Problem mit dem Betreuungsunterhalt .
3 Jahre lang muss sie nicht arbeiten.
Demnach wird das Jobcenter sie auch in Ruhe lassen.
Wie es danach aussieht, weiß ich nicht ganz genau .
Du kannst nur hoffen dass sie so spät wie möglich das Jobcenter einschaltet.
BU fällt erst dann an, wenn man es übers Jobcenter oder Anwalt geltend macht.
Der mathematische Anspruch ist erst 8 Wochen nach der Geburt.
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Ab Kindesalter drei muss sie eben nicht Vollzeit arbeiten. Das Tschobtsenter muss gar nichts begründen. Für die Berechnung ihres Anspruchs wird ihr wird eine Teilzeitarbeit mit 50-75% unterstellt, egal ob sie das macht oder nicht. Und der Rest bis zu den 100% ist der übrige Unterhaltsanspruch. Der Vater wird sozusagen zum Aufstocker gemacht, der echtes oder fiktives Einkommen der Mutter aufzustocken hat.
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