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Haft und Auslieferung von Frankreich nach Deutschland Unterhaltspflichtverletzung
#1
Der neue Durchgriff der deutschen Pickelhauben über den europäischen Haftbefehl in Unterhaltsangelegenheiten wird kritisiert.

In Frankreich rumpelte es. UMP Senator Joëlle Garriaud-Maylam verurteilt die Auslieferung eines Vaters nach Deutschland, der dort keinen Unterhalt bezahlt hat. Demnach wird in "Irland, Zypern, Belgien, Finnland, Schweden, Luxemburg und Österreich" erst eine Verhältnismässigkeitsprüfung durchgeführt, in Frankreich nicht.

http://www.lextimes.fr/5.aspx?sr=1069#EP...dlDIoRG.01
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#2
soweit ich den Artikel verstanden habe handelt es sich bei dem Vater um einen französischen Staatsbürger. Das macht die Sache noch bedenklicher.
Werden hier von französischer Seite zu viele Zugeständnisse an die deutsche Justiz gemacht?

Hier noch was in deutscher Sprache zum nachlesen:

http://german.ruvr.ru/2012_10_16/91393844/

Damit können wir Frankreich aus der Liste der Staaten, in welchen Rechtssicherheit herrscht, streichen (schade eigentlich)...
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#3
Hinterher ist er bestimmt ein guter Unterhaltszahler, wetten? Und zu den Vorschusszahlungen an Mutti kommen noch mal knapp 100€ pro Tag für den Knast dazu. Aber Recht muss Recht bleiben, und wenn die Welt daran zugrunde geht.
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#4
@p hab ich was verpasst? bisher hiess es doch immer man wird nicht verhaftet bei unterhaltssachen und es betrifft einen meist wenn man in deutschland lebt. Hat sich was geändert? Gibt es ein neues Gesetz oder ist das jetzt ein Ausnahmefall?
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#5
Das ist definitiv ein Ausnahmefall.

Ich kann mir nicht vorstellen, das der europäische Haftbefehl nur deswegen ausgestellt wurde.

Ausserdem hat der Mann öffentlich angegeben, das er keinen Unterhalt zahlen wird wegen der deutschen Familienpolitik.
Das kommt in Deutschland nicht so gut an.
Das sollte man also tunlichst unterlassen und einfach angeben, das man nicht zahlen kann. Dann ist das ganze gegessen!

gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
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#6
http://bit.ly/Q1ITfj
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#7
Also, wenn man unbedingt Unterhaltspreller dingfest machen will, braucht man eigentlich gar nicht nach Frankreich oder sonst wo weit ins Ausland zu gehen. Wenn "gut zwei Drittel" in Deutschland selbst nicht zahlt...

Zitat aus einem Frauenmagazin:
"Auch finanziell verweigern viele getrennte Väter die Verantwortung: Gut zwei Drittel geben ihren Kindern und der Ex-Frau nicht das, was ihnen zusteht. Und für 492 000 Kinder muss der Staat den Unterhalt sogar komplett übernehmen. Das kostet jährlich 853 Millionen Euro. Doch die Zahl der Väter, die keinen Cent für ihren Nachwuchs berappen, liegt weitaus höher: Das Jugendamt springt nämlich maximal sechs Jahre ein. Danach sind die Mütter auf sich allein gestellt. Eine Studie im Auftrag des Bundesfamilienministeriums stellt fest: Viele Erzeuger drücken sich einfach davor, einen angemessenen Unterhalt zu bezahlen. Nur 10 bis 20 Prozent haben wirklich kein Geld."

http://www.brigitte.de/gesellschaft/poli...er-565975/
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#8
Ich versteh nicht, wieso das so einfach ist, sich vor dem Unterhalt zu drücken. Hat da jemand einen Tip?
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#9
(29-10-2012, 19:03)Fluechtling schrieb: Ich versteh nicht, wieso das so einfach ist, sich vor dem Unterhalt zu drücken. Hat da jemand einen Tip?

Seit 19.03.2009 bist Du dabei und hast noch nichts darüber gelesen?
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#10
Doch schon, einfach finde ich es aber nicht. Einfach hört sich so nach freiwillig an.
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#11
(29-10-2012, 15:35)gleichgesinnter schrieb: Ich kann mir nicht vorstellen, das der europäische Haftbefehl nur deswegen ausgestellt wurde.
Du verwechselst das wahrscheinlich mit dem internationalen Haftbefehl. Wink
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#12
(29-10-2012, 15:35)gleichgesinnter schrieb: Ich kann mir nicht vorstellen, das der europäische Haftbefehl nur deswegen ausgestellt wurde.

Ich glaube auch, der Monsieur hat bestimmt schon mehr getan als nur die Zechen zu prellen - oder er hat einen verdammten schlechten RA. Schade eigentlich gehört er zu den Guten.

Ein Vater wird in der Regel NICHT (oder nicht nur) wegen 170er mit EU-Haftbefehl gesucht. Hier der Straftatenkatalog

Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Terrorismus
Menschenhandel
sexuelle Ausbeutung von Kindern und Kinderpornographie
illegaler Drogenhandel
illegaler Waffenhandel
Geldwäsche
Geldfälschung
Cyberkriminalität
Umweltkriminalität
Beihilfe zu illegaler Einreise und illegalem Aufenthalt
Mord
schwere Körperverletzung
illegaler Organ- und Gewebehandel
Entführung, Freiheitsberaubung und Geiselnahme
Rassismus und Fremdenfeindlichkeit
Diebstahl in organisierter Form und schwerer Raub
illegaler Handel mit Kulturgütern
Betrugsdelikte
Erpressung und Schutzgelderpressung
Produktpiraterie und Nachahmung
Fälschung von und Handel mit amtlichen Dokumenten
Fälschung von Zahlungsmitteln
illegaler Handel mit Hormonen und Wachstumsförderern
illegaler Handel mit nuklearen und radioaktiven Substanzen
Kraftfahrzeugkriminalität
Vergewaltigung
Brandstiftung
Verbrechen, die in die Zuständigkeit des internationalen Strafgerichtshofs fallen
Flugzeug- und Schiffsentführung

http://www.juraforum.de/lexikon/europaei...haftbefehl
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#13
(30-10-2012, 12:44)blue schrieb:
(29-10-2012, 15:35)gleichgesinnter schrieb: Ich kann mir nicht vorstellen, das der europäische Haftbefehl nur deswegen ausgestellt wurde.
Du verwechselst das wahrscheinlich mit dem internationalen Haftbefehl. Wink

Um nicht in die Straftat einer Unterhaltspflichtverletzung zu kommen, muss man das Unterhaltsprellen zur Kunst erheben.
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#14
Nach einem Jahr ist es soweit:

"Ein geschiedener französischer Vater ist wegen ausstehender Unterhaltszahlungen nach Deutschland ausgeliefert worden. Wie die Staatsanwaltschaft im elsässischen Colmar mitteilte, wurde der 42-Jährige in der Grenzstadt Kehl bei Straßburg den deutschen Behörden übergeben. Er sollte nach Bayern gebracht werden, wo die Justiz gegen den Mann einen europäischen Haftbefehl erlassen hatte."

Warum zahlt er nicht? "Sein Mandant habe die Unterhaltszahlungen aus Protest eingestellt, weil seine Ex-Frau ihm jeden Kontakt zu seinen beiden Kindern untersagt habe. Der Mann habe die heute zehn und 13 Jahre alten Kinder seit zwei Jahren nicht gesehen, er wisse nicht einmal, wo sie heute leben."

Quelle: http://de.nachrichten.yahoo.com/unterhal...34620.html
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#15
Würde an seiner Stelle auch nichts zahlen. Wozu zahlen, wenn die Kinder vor ihm versteckt werden?
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#16
Na, jetzt geht doch die bayrische Justiz in großen Schritten auf ihr Ziel zu: den Mann zur regelmäßigen Unterhaltszahlung in voller Höhe und gleichzeitigen Rückzahlung der aufgelaufenene Schulden zu überzeugen. Das geht im deutschen Gefängnis am besten.

Jetzt kommen zu den 6000€ noch Haftkosten uvm. dazu. Aber es war es wert ein Exempel zu statuieren. Mich wundert es, dass Frankreich einen eigenen Staatsbürger ausliefert. Nicht mal Deutschland würde das machen. (Da hat sich ja das verfassungsgericht dagegen ausgesprochen)

Der Fehler von dem Kerl war, dass er wie die deutschen Behörden eben auf Prinzipien herum geritten ist. Man zahlt keinen Unterhalt weil man ihn aus Prinzip nicht zahlen will, sondern weil man so arm ist, dass man das einfach nicht kann.
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#17
Hätte er Geld, hätten sie es ihm längst weggepfändet. Von Deutschland nach Frankreich wegen Kindesunterhalt ist das kein grosses Problem.
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#18
(15-10-2013, 08:37)MitGlied schrieb: Der Fehler von dem Kerl war, dass er wie die deutschen Behörden eben auf Prinzipien herum geritten ist. Man zahlt keinen Unterhalt weil man ihn aus Prinzip nicht zahlen will, sondern weil man so arm ist, dass man das einfach nicht kann.

Ja, genau so ist es. Aufrechte Maenner werden vom System gebrochen, das war schon immer so - man muss mit dem System arbeiten, nicht dagegen. Viel wichtiger noch: falls es doch mal schief geht, dann sollte man einen langjaehrig gueltigen Reisepass haben und ausserdem nicht ohne weiteres auffindbar.
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#19
Ich glaube da ist mehr als nur UPV, vielleicht ist er vorbestraft. Bei Kay waren auch einige Tatsachen erst hinterher bekannt.
EU-Logik:
Nordafrikaner fühlt sich in seinem Land verfolgt, flieht nach Frankreich und beantragt Asyl: Darf in der EU bleiben, weg vom Henker.
Franzose fühlt sich in Schland verfolgt und flieht nach Frankreich (sein Land): Kriegt einen Tritt in den Hintern und wird zum Henker zurückgeschickt.
Moral: Jeder darf die EU *icken, außer der EU-Bürger selbst.
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#20
Zitat:
Zeitungsartikel
Es liegen mehr als 120 Beschwerden von ausländischen Vätern und Müttern vor. Sie werfen den deutschen Gerichten und Jugendämtern vor, bei Entscheidungen zum Sorge- und Umgangsrecht systematisch die nicht-deutschen Elternteile zu benachteiligen.
Den Bürgern im europäischen Umland kommt das deutsche Elternrecht anscheinend wohl schon wie gelebter Rassismus vor. Innerhalb der Bündnisse scheint es doch noch unsichtbare Grenzen zu geben. Sie funktionieren wie ein Membran, unidirektional, nur in eine Richtung.

Der Bub aus France hat wahrscheinlich nur ehrlich auf ein Anschreiben des Amtsbeistandes reagiert. Im letzten Passus wird man hier gerne folgendes gefragt:

Erklärung über die Unterhaltsverpflichtung

(Bitte geben Sie an, ob und ggf. in welcher Höhe Sie Unterhaltszahlungen leisten wollen bzw. aus welchen
Gründen Sie nicht zahlen können oder die Unterhaltszahlung verweigern.)

Es darf ausdrücklich ehrlich geantwortet werden. Angel Wer darüber hinaus noch korrekte Angaben zu seinen Einkünften auf der ersten Seite macht, bekommt die Retourkutsche. Idea
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