Beiträge: 44
Themen: 14
Registriert seit: Oct 2020
Hallo Durchschnitt..
Vergess aber nicht, falls die Uvk vbuh anmeldet, haben Sie immer einen vollstreckbar en Auszug aus der Insolvenztabelle nach der Insolvenz, egal wer was wie sieht..deswegen einige dich mit denen..
Grusd Bumpi
Beiträge: 93
Themen: 5
Registriert seit: Jan 2020
Das werde ich tun sobald die Fakten bei der Insolvenzanmeldung auf dem Tisch liegen.
Beiträge: 93
Themen: 5
Registriert seit: Jan 2020
Ich wollte nach längerer Zeit mal ein Update geben, weil sich bei mir inzwischen einiges geändert hat.
Bei mir läuft mittlerweile das Verbraucherinsolvenzverfahren. In der Insolvenztabelle hat jetzt der Landkreis wegen angeblicher unerlaubter Handlung eine Forderung angemeldet, und zwar wegen Unterhaltsrückständen in Höhe von 3.712 Euro.
Ich werde dem widersprechen, und zwar ausdrücklich dem Deliktcharakter. Bei mir wurde kein Vorsatz, keine Straftat und auch sonst nichts in der Richtung festgestellt. Es gibt lediglich einen Vergleich bzw. ein Protokoll, aber kein Urteil und meines Wissens auch keinen Titel, in dem eine vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung festgestellt worden wäre.
Wichtig ist auch: Ich habe bis kurz vor der Insolvenz noch regelmäßig gezahlt und die Zahlungen erst dann eingestellt, als mir im Zusammenhang mit der Insolvenz dazu geraten wurde. Jetzt wird plötzlich versucht, das als unerlaubte Handlung einzuordnen, und das sehe ich nicht ein.
Bei mir läuft das Ganze im schriftlichen Prüfungsverfahren, und ich kann dem beim Insolvenzgericht fristgerecht widersprechen. Das werde ich auch tun. Parallel widerspreche ich natürlich auch gegenüber der Insolvenzverwalterin, damit klar ist, dass ich das nicht anerkenne.
Finanziell hat sich bei mir inzwischen auch einiges verändert. Früher lag ich eher bei ungefähr 1.400 bis 1.500 Euro netto, mittlerweile liege ich durch meinen Job eher bei ungefähr 2.400 bis 2.500 Euro netto. Davon werden aktuell nur rund 150 Euro im Monat abgeführt. Der Grund ist, dass ich fast nur nachts arbeite und der Betrieb die ganze Woche durchgehend offen hat. Dadurch kommen Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge zusammen, die bei mir einen großen Teil des Einkommens ausmachen und weitgehend unpfändbar sind. Das ist für mich gerade natürlich ein großer Vorteil, weil vom Landkreis wegen Unterhalt sonst nichts weiter gepfändet wurde und ich den Großteil meines Einkommens behalten kann.
Mich würde vor allem interessieren, wie ihr einschätzen würdet, wie es in so einem Fall jetzt typischerweise weiterläuft, wenn man dem Deliktcharakter widerspricht. Also was dann erfahrungsgemäß als Nächstes kommt, ob der Gläubiger dann wirklich noch weiter vorgeht, klagt oder ob sowas auch oft nicht weiterverfolgt wird.
Achso, ich bin auch seit gut 2,5 Jahren nicht mehr zum Unterhalt aufgefordert worden. Mein Sohn wird dieses Jahr 21 Jahre alt. Ich denke der Drops ist gelutscht bei diesem Thema.
Beiträge: 22.533
Themen: 938
Registriert seit: Aug 2008
Das ist Standard, die kreuzen das immer an. Bei Unterhalt wird immer probiert, das als unerlaubte Handlung zu deklarieren, völlig egal wie aussichtsreich das ist. Klassiker. Du musst verstehen, dass das Insolvenzgericht diese Behauptung nicht einmal prüft, sondern das Attribut einfach stur in die Insolvenztabelle einträgt.
Du bist mit dem Widerspruch schon ganz gut unterwegs. Fehlender Vorsatz. Begründung: Zahlungswille war vorhanden, wie die lückenlose Zahlungshistorie bis zum Insolvenzantrag beweist. Damit ist bewiesen dass du nicht die Absicht hattest, sich diesen Verpflichtungen zu entziehen. Du hast ferner einen Rechtsrat befolgt, um eine Gläubigerbevorzugung zu vermeiden. Und schliesslich warst du nicht leistungsfähig. Wenn kein Geld mehr da ist, ist das Nichtzahlen keine Straftat, sondern schlichte Zahlungsunfähigkeit.
Als nun Widerspruch. Fristgerecht! Wenn der Landkreis das gegen dich durchsetzen will, muss er anschliessend Feststellungsklage gegen dich erheben. Das hat hohe Risiko für den Landkreis, die zu verlieren.
Beiträge: 93
Themen: 5
Registriert seit: Jan 2020
Danke für deine Einschätzung. So sehe ich das inzwischen auch. Ich widerspreche nicht der Forderung an sich, sondern ausdrücklich nur dem Deliktcharakter.
Vorsatz lag bei mir aus meiner Sicht gerade nicht vor. Ich habe bis kurz vor der Insolvenz nachweisbar gezahlt und erst dann eingestellt, als mir im Zusammenhang mit der Insolvenz geraten wurde, keine einzelnen Gläubiger mehr bevorzugt zu bedienen. Die Zahlungshistorie kann ich vollständig belegen.
Deshalb werde ich jetzt fristgerecht widersprechen. Wenn der Landkreis das weiterverfolgen will, müssen sie den Deliktvorwurf eben gerichtlich darlegen.
Ansonsten läuft die Insolvenz bisher unauffällig. Von neun Gläubigern ist das der einzige, der überhaupt mit unerlaubter Handlung kommt. Wenn sonst nichts mehr dazwischenkommt, müsste das Verfahren bei mir Anfang 2029 durch sein. Nach über 20 Jahren wäre das dann endlich das Ende der ganzen Unterhaltsthematik.
Beiträge: 22.533
Themen: 938
Registriert seit: Aug 2008
ist die Adoptionssache abgeschlossen? Wie lief denn das weiter und wie fing es an?
Beiträge: 1.369
Themen: 94
Registriert seit: Jul 2016
Der Antwort von p habe ich nichts hinzu zu fügen. Nur: Also so bitte auch argumentieren, Belege beifügen! In der Regel kommt von dem Landkreis nichts mehr. Wie oben schon steht: Klassiker. Den Inso-Verwalter brauchst Du nicht gesondert anschreiben. Das ist eine Sache, mit der nur das Vollstreckungsgericht zu tun hat.
Beiträge: 93
Themen: 5
Registriert seit: Jan 2020
Das Verfahren habe ich damals verloren. Zu einer Adoption ist es am Ende aber tatsächlich nicht gekommen. Das habe ich später selbst nochmal nachvollzogen, weil ich Einblick in Unterlagen hatte und daraus klar wurde, dass die Adoption letztlich nicht durchgeführt wurde.
Das Problem damals war auch, dass vom Jugendamt aus meiner Sicht nie sauber die Nachweise gekommen sind, die eigentlich hätten vorgelegt werden müssen. Auch im Verfahren selbst wurde das alles nie so klar aufgearbeitet, wie es eigentlich nötig gewesen wäre. Im Nachhinein hat sich für mich aber bestätigt, dass die Adoption eben nicht stattgefunden hat.
Der Mann, den sie damals geheiratet hatte, ist am Ende wohl auch nicht geblieben. Soweit ich das mitbekommen habe, ist die Sache auseinandergegangen, sie hat ihn rausgeworfen und für ihn ist das Ganze wohl auch nicht gut ausgegangen. Mehr interessiert mich dazu ehrlich gesagt heute auch nicht mehr.
Für mich ist das Thema innerlich inzwischen abgeschlossen. Ich bin einfach froh, wenn ich jetzt nur noch den restlichen Scherbenhaufen aufräume und danach endlich wieder normal leben kann. Ich habe mich wirklich viele Jahre mit Gerichten, Jugendamt und der ganzen Unterhaltsthematik rumschlagen müssen. Irgendwann reicht es einfach.
Ich bin jetzt 40 und will mir über diese alte Geschichte keinen Kopf mehr machen. Mein Leben ist an vielen Stellen holprig gelaufen, aber gerade deshalb will ich jetzt lieber nach vorne schauen und einen Neustart machen. Ein bisschen Ruhe reinbringen, mein Leben mehr genießen und nicht ständig nur noch an diese Vergangenheit denken.
Viele hier im Forum wissen ja selbst, wie zermürbend das Ganze sein kann. Ich bin am Ende vermutlich einer von den wenigen, die da mit einigermaßen überschaubaren Blessuren wieder rauskommen. Darüber bin ich ehrlich gesagt sehr froh. Ich drücke jedem hier die Daumen, dass er ebenfalls irgendwie vernünftig durch diese ganze Sache durchkommt, ohne daran kaputtzugehen. Denn schön ist diese Thematik wirklich nicht.
Nappo: Danke dir, genau so werde ich es machen. Ich widerspreche ausdrücklich und werde das auch kurz begründen und mit Belegen untermauern, vor allem mit meiner Zahlungshistorie bis kurz vor der Insolvenz. Dann geht der Widerspruch direkt fristgerecht ans Gericht. Wenn vom Landkreis dann nichts mehr kommt, umso besser.
Beiträge: 1.369
Themen: 94
Registriert seit: Jul 2016
Absolut der richtige Ansatz den Du beschreibst, was Deinen Text angeht.....
Tip: Wenn das ans Gericht gegangen ist, musst du nicht nachfragen, nach Stand der Dinge usw.... Meist hörst Du lange nichts. Oft gar nichts. Und wenn dann die Erteilung der Restschuldbefreiung ins haus flattert, weißt du Bescheid ,-)
Hatte das letztens hier durchexerziert mit einem Vater. genau das Selbe.
|