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Versorgungsausgleich.
#26
(20-05-2025, 20:26)Austriake schrieb: Prozesstaktisch wichtig: es müssen alle, wirklich alle Argumente schon vor dem Familiengericht vorgetragen worden sein - vor dem Oberlandesgericht kann man nicht mit neuen Sachen daherkommen.

Wie oben geschrieben. Und wenn das die Anwältin auch das nicht einsieht, dann soll er sie doch endlich um Gottes Willen rauswerfen!
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#27
Man erfährt hier leider nur stückchenweise. Und so richtig schlau werde ich aus meinem Bekannten nicht.

Wie läuft die Scheidung grundsätzlich ab?
Jemand reicht die Scheidung ein, beantragt eventuell Zugewinnausgleich, Unterhalt, Kindesbesitz etc. Das Gericht führt routinemäßig den Versorgungsausgleich durch. Man kann alles zusammen verhandeln oder Teile davon abtrennen. Soweit ist mir noch bekannt.

Falls man keinen Anwalt hat zu diesem Zeitpunkt, wird das einem dann privat zugestellt? Wann erfährt man dann vom Scheidungsantrag?

Ich kenne ein Schreiben vom Anfang des Jahres, in dem die Gegenseite zum §27 vorträgt, mit all den Tiraden gegen meinen Bekannten. Darin wurde auch Bezug genommen zum Scheidungsantrag und der da schon stattgefundenen Berechnung zum Versorgungsausgleich. Dagegen haben die sich ja gewendet. Das bedeutet ja, dass die Sache schon einige Monate angelaufen war.

Offenbar wurde dann der Versorgungsausgleich abgetrennt und wird nun separat weitergeführt. Heute sollte die Verkündung zum Versorgungsausgleich sein. Seine Anwältin deutete angeblich wieder an, dass sich das noch hinziehen würde, weil noch Anwartschaften im Heimatland meines Bekannten geklärt werden müssten. Er hatte dort in eine staatliche Rentenkasse eingezahlt. Und es könne sein, dass der Versorgungsausgleich nicht stattfinden kann, sollte dies nicht geklärt werden.

Ich bin etwas genervt, weil nur diffuses Zeug kommt, das man kaum einordnen kann. Manche Sachen erfährt man gar nicht, andere Dinge kommen scheibchenweise.
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#28
Wer keinen Anwalt hat, kann keine Anträge stellen. Sehr einfach. Das ist Zivilrecht, da gibts auch niemand, der einem einen besorgt. Für kurzfristige Anwaltsnotwendigkeiten gibts noch einen Fluranwalt.
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#29
Ich kann Dir (leider) aus Erfahrung berichten, dass es sehr viele Menschen gibt (auch im Freundes- und Bekanntenkreis) deren Logik man nicht folgen kann und die man (irgendwann) ziehen lassen sollte.
Das sind Leute, die Dir scheibchenweise eine Sache erzählen, die Dir nie alles erzählen, die Dinge weg lassen weil sie unangenehm für sie sind und die Dinge vorbringen, bezüglich derer sie sich eine ganz bestimmt Antwort erhoffen - und andere Antworten nicht erhoffen.
Das ist so ein Psycho-Ding. Bitte wasch mich, aber mach mich nicht nass. Dieses Phänomen ist immer stärker verbreitet. Minimaler Eigenaufwand bei maximaler Inanspruchnahme Dritter. Kostenlos und möglichst bequem.
In dem Moment, wo man selbst genervt ist, hat der Gegenüber es geschafft, seine eigene Situation auf Dich zu übertragen, indem Du emotional mit gehst - bei eigener rudimentär vorhandener Informationslage.
Das ist der Zeitpunkt, an dem es Zeit wird, sich abzugrenzen. "Ich habe Dir gesagt was zu tun ist. Ich wünsche Dir weiterhin alles Gute. Ein Bier können wir natürlich weiterhin mal trinken gehen und uns über Fußball unterhalten."
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#30
(05-06-2025, 09:53)Nappo schrieb: In dem Moment, wo man selbst genervt ist, hat der Gegenüber es geschafft, seine eigene Situation auf Dich zu übertragen, indem Du emotional mit gehst - bei eigener rudimentär vorhandener Informationslage.
Das ist der Zeitpunkt, an dem es Zeit wird, sich abzugrenzen. "Ich habe Dir gesagt was zu tun ist. Ich wünsche Dir weiterhin alles Gute. Ein Bier können wir natürlich weiterhin mal trinken gehen und uns über Fußball unterhalten."

Er ist ein langjähriger Freund. Sein Wohl liegt mir am Herzen. Aber wenn hier rauskommt, dass er über den Tisch gezogen wird, werde ich das achselzuckend hinnehmen und mit ihm einen Single Malt trinken.
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