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Kindesunterhalt selbstständig absetzen nach Kindestod?
#1
Guten Tag zusammen,

meine letzten Beiträge liegen schon länger zurück, daher ist mir nicht gewiss ob ich den Background zu meiner Story bereits niedergeschrieben hatte.
Fest steht, dass nach der Geburt meines Sohnes herauskam, das dieser einen Gendefekt hat, der in fast allen fällen tödlich endet, dieser Gendefekt stammt wie sich herausgestellt hatte von mir.

Das Kind erlag nun, im Alter von 5,5 Jahren, an den folgen des Gendefektes und ist vor kurzer Zeit verstorben. Den Kontakt brach ich vor längerer Zeit aufgrund des nicht funktionierenden, zwischenmenschlichen Verhältnis zur KM, ab. Nun suchte sie nun den Kontakt zu mir, da ich Psychisch aber schon seit ende 2024 angeschlagen bin, fiel es mir schwer mich mit dem Thema auseinander zu setzen. Nachdem ich den Kontakt nun erwiderte, bekam ich, wie auch abzusehen, Vorurteile und Angriffe auf meine Person "Meine gerechte Strafe in vorm von Karma etc. Werde ich bekommen."

Das Gespräch, beendete ich mit den Worten das dass Karma sie ja nun trocken, mit Anlauf von hinten genommen hat, nicht die passendste Wortwahl, aber wie auch damals zu genüge, platzte mir irgendwann der Kragen.


Den Kindesunterhalt stelle ich mit dem kommenden Monat ein (Dauerauftrag an die KM) kann ich hier nachfolgend wieder Gegenwind vom JA erwarten? Ich sehe mich nicht in der Nachweispflicht, und habe auch sonst (außer von der KM) keine Info über den Tod meines Kindes. Laut Internet ist dies aber wohl der Normalfall und man "Müsse" sich selbst darum kümmern.

Info am Rande, nach der ungewollten Schwangerschaft in der Vergangenheit, und dem Hintergrund das ich wissentlich belogen worden bin was die Verhütungssituation angeht, habe ich mich vasektomieren sowie Sperma einfrieren lassen, natürlich auch aus Gründen des Gendefektes. Bei einem Kinderwunsch für die Zukunft, möchte ich mir 100% sicher sein, falls es soweit kommt, eine künstliche Befruchtung in Erwägung ziehen, damit das Kind ohne Gendefekt zur Welt kommt.


Wenn ich mich recht entsinne, gab es hier das ein oder andere Forenmitglied, von denen nichts weiter als Bullshit unter meinen Beiträgen zu finden waren, verschont mich bitte mit eurem geistigen Dünnschiss.

Gruß & Dank
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#2
Mein Beileid zum Tod des Kindes und der ganzen Situation.

Für Antworten, die dir nicht gefallen bist du selber zuständig, das Forum hat für diese Fälle eine Filterliste.

Nicht titulierten Unterhalt kannst du sofort einstellen, ohne weitere Worte oder Aktionen. Titulierter Unterhalt ist gemäss https://www.trennungsfaq.com/unterhalt.html#alttitel zu behandeln, Rückgabe oder Verzicht. Voraussetzung ist, dass keine Schulden bestehen.

Aus Interesse: Wie ist das denn medizinisch? Kann man den Gendefekt bei Embryonen aus künstlicher Befruchtung diagnostizieren und wenn es den Defekt hat, weg damit? Besteht die Gefahr, dass ein Embryo den Defekt zwar nicht hat, aber die Veranlagung dazu seinerseits vererbt? Also ein gesundes Kind, aber dann das Risiko eines kranken Enkels?
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#3
(23-06-2025, 16:00)p__ schrieb: Mein Beileid zum Tod des Kindes und der ganzen Situation.


Vielen Dank.

(23-06-2025, 16:00)p__ schrieb: Für Antworten, die dir nicht gefallen bist du selber zuständig, das Forum hat für diese Fälle eine Filterliste.

Und auch danke für diese Information.

(23-06-2025, 16:00)p__ schrieb: Nicht titulierten Unterhalt kannst du sofort einstellen, ohne weitere Worte oder Aktionen. Titulierter Unterhalt ist gemäss https://www.trennungsfaq.com/unterhalt.html#alttitel zu behandeln, Rückgabe oder Verzicht. Voraussetzung ist, dass keine Schulden bestehen.


Ein Titel besteht, diese Art Urkunde musste ich damals beim JA unterschreiben.
Zudem sei gesagt, weil ich ungerne etwas aufschiebe, ich in der Zwischenzeit bereits mit einem Anwalt meiner Rechtsschutzversicherung bzgl. Des Themas gesprochen hatte. Dieser sagte mir, obwohl der Unterhalt tituliert worden ist, ich ohne bedenken die Zahlungen einfach einstellen könne (Schulden sind keine vorhanden). Sollte das JA sich melden, könnte ich die Sachlage dann immer noch erläutern. Was sich ja allerdings mit der FAQ stichelt. Allerdings hatte ich nun so oder so vor das JA per Zweizeiler E-Mail > zu informieren.

(23-06-2025, 16:00)p__ schrieb: Aus Interesse: Wie ist das denn medizinisch? Kann man den Gendefekt bei Embryonen aus künstlicher Befruchtung diagnostizieren und wenn es den Defekt hat, weg damit? Besteht die Gefahr, dass ein Embryo den Defekt zwar nicht hat, aber die Veranlagung dazu seinerseits vererbt? Also ein gesundes Kind, aber dann das Risiko eines kranken Enkels?

Du hast es richtig erwähnt, so wohl die Vorgehensweise, der Gendefekt kann in diesem Stadium bereits diagnostiziert werden. Wie der ganz genaue Ablauf dafür ist, ist mir bisher nicht bekannt, diesen erfahre ich, sollte ein Kinderwunsch bestehen. Wie es mit den damit verbundenen Kosten aussieht welche so ein Vorgang mit sich bringt, weiß ich demnach auch nicht.

Bei mir selbst wurde festgestellt, das wenn ich nun erneut ein Kind zeugen würde, die Chance 50/50 ist, dass dieses Kind den Gendefekt in sich trägt, hier liegt dann die Wahrscheinlichkeit schwerer Folgen und somit dem Tod bei 30% und bei  70% das dass Kind überhaupt nichts (wie ich) von dem Gendefekt mitbekommt. Die Erkrankung des Gehirns (Gewebeabbau) wird durch Fieber (übliche Infekte) ausgelöst, und führt somit zum Tod oder zwangsläufig im Rollstuhl. Das Risiko selbst daran zu verenden besteht mein Leben lang, sinkt aber wohl mit steigendem Alter.

Laut Humangenetik, ist der Gendefekt vererbbar, kann aber auch eine oder mehrere Generationen überspringen, oder aus dem nichts auftauchen. In welchem Ausmaß ist nicht bekannt, weil nicht weiter daran geforscht wird, der Gendefekt tritt zu selten auf, aktuell unter 50 (bekannte) Fälle weltweit.
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#4
Rein rechtlich gilt der Titel weiter, auch wenn die Gründe wegfallen, weswegen er mal erstellt wurde. Natürlich wird kein normaler Mensch noch Unterhalt für ein totes Kind vollstrecken, aber sehr häufig sind unsere Exen eben nicht normal. Es können noch Forderungen kommen, z.B. nach Beerdigungskosten und wenn du nicht parierst, könnte durchaus irgendeine bösartige Aktion mit dem Titel folgen. Auf Nummer sicher gehen hat noch nie geschadet, während "macht doch eh keiner" durchaus schaden kann.
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#5
Da gebe ich recht, dann gehe ich auf Nummer sicher, und werde einen Anwalt beauftragen den Titel beim Familiengericht aufheben zu lassen. Vielen Dank.
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#6
Die Verzichtserklärung reicht bereits, ohne Gericht.
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#7
Ich kann mich gut an Deine damaligen Berichte erinnern. So ein Thema bleibt haften.

Auch von mir mein allerherzlichstes Beileid an dieser Stelle und alle guten Wünsche, dass es Dir bald besser geht.

P.S.: Ich hoffe nicht, dass ich zu den "dummen Kommentatoren" gehörte ,-)
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#8
Mein Beileid
Hab mir über die Suchfunktion deine Geschichte durchgelesen .
Darf ich fragen ob Kindesunterhalt handfest rückwirkend
Ab Geburt gefordert wurde,
nachdem der Vaterschaftstest durch war ?
Falls ja- hast du rückwirkend bezahlt ?
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