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ABR erhalten
#1
Guten Abend,

bevor ich ausführlich über den Verlauf meiner Situation der letzten Jahre berichte, möchte ich euch um euren Rat bitten. 

In den letzten Verhandlung hat der Richter bereits angekündigt, mir das ABR für unseren neunjährigen Sohn zu übertragen. Die Ex war mit einem Vergleich nicht einverstanden. Noch im April soll nun der Beschluss kommen. Aktuell kommt er alle 14 Tage zum Umgang. 

Wenn der Beschluss da ist, wie handle ich, mit dem Wissen, dass die Ex in Beschwerde geht? Was, wenn sie ihn nicht herausgibt? Es ist von einer Eskalation auszugehen. 

Ich danke euch.
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#2
Wenn du wirklich das ABR bekommst (noch hast du es nicht, angekündigt wird viel), dann ist das ein Gerichtsbeschluss. Der ist prinzipiell vollstreckbar. Wann die Vollstreckbarkeit eintritt, sollte auch drin stehen. Zu unterscheiden ist, wann

1. die Wirkung eintritt, geregelt in §40 FamFG
2. die Rechtskraft eintritt, das ist in der Regel ein Monat ab Zustellung des Beschlusses orientiert an ZPO § 575. Siehe § 705 ZPO, Formelle Rechtskraft oder § 45 FamFG.

Beschlüsse werden mit ihrem Wirksamwerden vollstreckbar (§ 86 II FamFG). Sie bedürfen dazu keiner zusätzlichen Vollstreckbarkeitserklärung des Gerichts.

Die Vollstreckung läuft auch wieder übers Gericht, wenn die Antragsgegnerin sich weigert. Dafür kann das Gericht Ordnungsgeld verhängen oder Zwang durch die Polizei beauftragen (§90 FamFG), aber nur mit Jugendamtsvorbehalt.
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#3
also...in meinem fall war das so, daß ich meine tochter nach beschlußverkündung durch das FG sofort in der 
local schule angemeldet habe, sie sofort aus der schule in münchen abgeholt habe, obwohl dieses linksgrünversiffte
pack mir einreden wollte, daß die schülerin sich schon eingelebt hatte..(nach 10 tagen)

an einem freitag habe ich sie mit hilfe vom JA in ED bei mama in muc abgeholt, ging zwar mit tränen und
vielen drohungen einher...aber das JA stand felsenfest hinter mir, auch schon im verfahren. also lass keine
zeit verstreichen, wenn die mutter schon weggezogen ist! abholen! das OLG wird nur prüfen, ob das FG 
verfahrensfehler gemacht hat!

bb
netlover
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#4
Am besten ist es das Kind so schnell wie moeglich irgendwo abzuholen wo die Mutter nicht dabei ist. Z. B. Schule, Kindergarten etc.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#5
Nach fünf Jahren und dem üblichen Terror, mit dem meine Kinder und ich überzogen wurden, ist es nun vorbei. Ich konnte meinen Sohn zum Umgangswochenende an der Schule abholen. Habe ihn anschließend umgemeldet, an der neuen Grundschule angemeldet. Meine Tochter lebt ja bereits seit Oktober bei mir.

Fazit in dieser Sache - nach mehreren Umgangsausschlüssen, zwei Jahren begleiteten Umgängen, ein katastrophales Gutachten, mehrern Strafanzeigen von der Mutter gegen mich usw ist es nun durch. Die Kinder sind glücklich und leben bei mir. Es ist wie ein Eintauchen in die Matrix - eine völlige surreale Welt, in der keine Regeln gelten.

Jetzt erstmal durchatmen.
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#6
Gratuliere! Ja, atme durch. Leider sind solche Erfolgsmeldungen selten und immer von einer Vorgeschichte begleitet, die hammerhart ist.

So siehts auch bei dir aus, wenn du von üblem Gutachten, Strafanzeigen, Umgangsausschlüssen sprichst. Und wenn du durchgeatmet hast, wäre diese Vorgeschichte für andere Väter vielleicht sehr hilfreich. Was ist die Ex für eine, was lief, welche Wirbel veranstaltete die Helferindustrie, was führte dann zum Erfolg, wie ging es den Kindern in der "Kriegszeit"? War es eines der leider häufigen Szenarien, in denen der Vater nie ernst genommen wird und erst das völlig Überreissen der Mutter selbst Bewegung brachte?
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#7
Hallo p,

ich werde mir die Zeit nehmen und berichten. Ja, am Ende hatte es die Ex massiv überrissen, Tochter hat es beim zweiten Anlauf geschafft weg zu laufen (ohne vorher Kontakt zu mir gehabt zu haben). Ab dem Moment hat sich alles geändert...

In meinem Fall war das JA, VB und der Kinderschutzbund involviert - obligatorisch auch eine Gutachterin die mich völlig zerlegt hatte.

Es gibt ein paar Dinge, die helfen könnten, wie der Umgang mit den Beteiligten. Werde aber dazu detailiert schreiben.

Danke für die Glückwünsche!
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