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Gesetzesreform: Mehr Belohnungen für Falschbeschuldigungen
#1
https://www.bundesrat.de/SharedDocs/druc...onFile&v=1

Wortreich aufgeblasen auf vielen Seiten, viel Frauenhaus und damit ein beinharter, dreckiger eingebauter Sexismus und schwuppdiwupp auch keine zwei Geschlechter, sondern "mit dem gewalttätigen Partner" und nicht "Partnerin".

Künftig reichen also Gewaltvorwürfe, um einen gemeinsamen Mietvertrag einseitig loszuwerden. Ein Zivilverfahren ist ausdrücklich nicht mehr notwendig.
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#2
Vielleicht garnicht so schlecht. Folgender Fall:
Einer der Partner ist gewalttätig und wird aus der gemeinsamen Wohnung dauerhaft verwiesen (und wohnt dann bei den Eltern, egal).
Der andere Partner will aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen, der andere will aber nicht kündigen und zurückziehen.

Bisher ist das Problem, dass der Vermieter den zuvor verbleibenden und jetzt auszugswilligen Partner nicht aus dem Mietvertrag entlassen muss. Könnte somit für den gewalttätigen Partner von Vorteil sein, sofern der Vermieter an eine Person alleine weitervermieten möchte.

Auch wenn es eine einseitige Regelung ist begrüße ich jegliche Verbesserung, die es ermöglicht gemeinsame Verträge schneller aufzulösen, insbesondere teuer Mietverträge.
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#3
Wenn ich diesen sexistischen Mist lese, lese ich, dass ohne Zivilverfahren nicht nur die Kündigung des Vertrages ohne Zustimmung des TÄTERS ,-) möglich ist, sondern eben auch (weiterhin) die Zuweisung der Wohnung. Das Gesetz sagt eindeutig, dass das "Opfer" auch die Zuweisung verlangen kann. Das kann ES auch jetzt schon, und steht auch im BGB, aber für den TÄTER (also ausschließlich für den Mann) - Zwinkersmiley - ändert sich Null, denn:

- Er muss die Wohnung her geben (war auch schon vorher so)
- Er muss der Kündigung des Mietvertrages zustimmen (neu) - Das tut er in der Regel gerne, denn:

Bislang durfte er die Miete für ES weiter zahlen und flog gleichzeitig aus der Wohnung. Wenn ER also nun der Kündigung des Mietvertrages zu stimmt, kann ihm kein Richter auferlegen, weiterhin die Miete zahlen zu müssen. Und wenn das die dreckigen Advokaten raus finden, wird das Gesetz zur Luftnummer, indem sie der armen Mudder sagen, dass sie die Aufhebung des Mietvertrages nicht begehren soll, sondern lediglich die Zuweisung.

Denn ER - das haarige, stets gewaltbereite Männchen - darf Selbiges - also die Kündigung des Mietverhältnisses - nach Wohnungszuweisung eben NICHT vornehmen. War auch vorher schon so und bleibt so und muss per Gerichtsverfahren betteln, dass man ihn nun nach vier Jahren und Zahlemann und Söhne doch bitte entlassen möge.

Sehe ich richtig, oder? Was für ein Bullshit. Naja. Berlin halt.
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