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Volljährigenunterhalt
#1
Thumbs Up 
Hallo zusammen, 

meine Tochter lebt bei mir als Ihrem Vater und wurde am 10. Juli 2025 nun 18 Jahre alt. Die unterhaltspflichtige Mutter hat taggenau den Unterhalt eingestellt da Sie einen befristeten Titel hatte. 

Wir haben sie fristgerecht in Verzug gesetzt und vollumfänglich Auskunft von Ihr verlangt ( Unterlagen 1 Jahr rückwirkend angefordert also 2024-2025) und erhalten. Der Unterhalt wurde dann vom Jugendamt für meine Tochter im Dezember 2025 berechnet. Wir haben dann jetzt die Mutter mit Schreiben von Anfang Februar 2026 zur Nachzahlung ihrers Unterhaltsrückstandes aufgefordert.

Die Mutter hat sich nun eine Anwältin genommen die nun nicht die Unterlagen von 2024-2025, also die Grundlagen der Berechnung des Jugendamtes verwenden möchte, sondern neu ab 2025-2026. Ebenso möchte sie die Berechnung erhalten die wir vom Jugendamt vorliegen haben. 

Was wäre Eure Vorgehensweise ? sollen wir die Unterlagen neu einreichen ? Und nochmals alles Neu berechnen lassen ? Oder uns auf die Berechnung des Jugendamtes berufen und diese Berechnung auch zur Not vor Gericht durchzusetzen ? wir, also meine Tochter und ich haben bis jetzt keinen Anwalt genommen.

Was schlagt ihr vor ? bzw. welche Erfahrungen habt ihr gemacht ? 

Danke an Euch 

VG
Stronzus
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#2
"Wir" nicht, allein die Tochter kann fordern.

Auskunft ist fällig ab Inverzugsetzung und dann für den Zeitraum relativ zur Inverzugsetzung. Das wurde nicht geliefert? Dann würde ich die Spielchen beenden und vor Gericht gehen.
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#3
Wo ist das Problem die Berechnung des Jugendamtes zu schicken?
Du musst doch sowieso deine ganzen Gehaltsunterlagen, Steuererklärung usw. an deine Tochter bzw. ihre Mutter schicken.
Alleine auf Basis dieser Zahlen kann dann eine Berechnung erfolgen, die dann deine Tochter akzeptiert oder nicht.
Berücksichtigt die Jugendamtsberechnung schon deine Zahlen? Warum der Mutter Steine in den Weg legen, wenn ihr zügig eine Klärung wollt? Sie muss den Anspruch deiner Tochter ja prüfen können, insbesondere was ihr Anteil am Unterhalt ist und was dein Anteil ist.

Wenn deine Tochter nicht einverstanden ist, dann kann sie vor Gericht ziehen, im Zweifel aber auch gegen dich, falls du ihr nicht genügend Geld überweist.

Ob jetzt Zahlen von 2024-2025 oder 2025-2026 genommen werden wird doch erst dann relevant, wenn sich etwas geändert hat. Wenn die Mutter beispielsweie erkrankt ist und nur noch teilweise arbeitet, dann steigt hat dein Unterhaltsanteil. Das ist vollkommen legitim, insbesondere wenn die Tochter nicht mehr priviligiert ist.

Ich empfehle ganz dringend, dass deine Tochter sich einen Anwalt sucht. Ansonsten wird sie und indirekt auch du vom gegnerischen Anwalt komplett über den Tisch gezogen. Du kannst sie sicher begleiten, aber sie braucht einen eigenen Anwalt. Mindestensmal die Erstberatung. Die 226,10 € gesetzlicher Fixpreis sind verdammt gut investiertes Geld.
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#4
Hallo zusammen,

hat man beim Volljährigenunterhalt auch Anspruch auf einen unbefristeten Titel gegenüber dem Pflichtigen?

Ist sowas üblich von der Familienrichterin ausgeurteilt zu werden?

Bei Volljährigenunterhalt kann sich ja die Anspruchsgrundlage (Schule, Ausbildung, Studium, eigenes Einkommen, priviligiert / nicht mehr priviligiert usw) und ob man überhaupt zum Unterhalt berechtigt ist sowohl in Art als auch Höhe wesentlich schneller ändern als beim Unterhalt für Minderjähriger, der für 16-18 Jahre fest ist.

Damke und Grüße

Lullaby
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#5
(13-05-2026, 14:02)Lullaby schrieb: hat man beim Volljährigenunterhalt auch Anspruch auf einen unbefristeten Titel gegenüber dem Pflichtigen?

Nein, nicht jedenfalls in dieser eindeutigen Klarheit wie das für Minderjährige der Fall ist.
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