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Ja, in der Regel zählen die letzten drei Jahre bei selbständiger Arbeit. Bei ihm 12 Monate, ist ja lohnabhängig. Natürlich kann er das jederzeit aufgeben, seine Tätigkeit ist nicht obligatorisch.
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Versuche diesen zitierten Weg zu gehen .
Kindesunterhalt wird ja von dieser Liga so groß geschrieben,
dass durch diese Größe sogar kein
Platz mehr für Umgangsthemen besteht
(14-08-2025, 21:54)Alimen T schrieb: Nette Erpressung .
Vermutlich die einzige Möglichkeit dir ein
schlechtes Gewissen zu machen mit dem Nebenjob.
Und Zack wird diese Karte auch von Mutti gezogen .
Könnte meine exe sein .
Spontan würde mir einfallen, dass du sagst :
„… ich habe jetzt 10 Monate seit der Volljährigkeit bezahlt -
jetzt ist Mutti dran mit den nächsten 10 Monaten. Aber ohne Kindergeld
- das soll der Sohn bekommen . Wenn sie nicht zahlt, dann ist sie es schuld
Wenn er keinen Nebenjob machen will .
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Ich bin tatsächlich am überlegen jeglichen Anstand über Bord zu werfen und ihm nun das Zollamt auf den Hals zu hetzen, wenn die den Mut dann haben, eine Hausdurchsuchung durchzuführen, werden die die illegale Friseurstube dort sicherlich finden. Alternativ müsste ich eine Detektei beauftragen, die Kosten kann er mir dann später erstatten, nachdem das alles aufgeflogen ist. Wie sonst soll ich den Lügen da entgegen treten?
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26-08-2025, 23:37
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 26-08-2025, 23:38 von Alimen T.)
(16-08-2025, 12:13)IPAD3000 schrieb: Ich hab nunmehr noch einen guten Kontakt zu meinem Sohn, er wird das bekommen was ihm zusteht, es geht mir darum, dass die Mutter nun auch versteht, dass Sie ebenfalls unterhaltspflichtig ist. Bisher hat sie halt nur mein Geld umgedreht und ihm als ihren Anteil verkauft, dieses Spiel versucht sie jetzt so weiterzuspielen, dem muss und kann ich jetzt wo er nun volljährig ist entgegentreten. Es ist nur schwer dies meinem Sohn zu vermitteln, zwar will er nun sein Abi machen, mit der Logik und Mathematik sehe ich da jedoch klare Defizite, ich hab ihm mehrfach vorgerechnet, dass sie nur mein Geld umdreht und seine Aussage „Mama hat immer viel Geld in mich investiert“ eben nicht stimmt, dass sie ihm nur das gibt es ich ihr vorher überweise, will er nicht begreifen. Ich bin gespannt, wie es weiter geht, jetzt ist er erstmal im Urlaub, dem zweiten in diesem Sommer, das Geld muss ja auch ausgegeben werden …
Für den Anfang würde ich tatsächlich alle Zahlungen einstellen.
Das mit dem Zoll und Detektiv würde ich dann als Ass im Ärmel zücken,
wenn es wirklich die höchste Eskalationsstufe erreicht ist ..
Wenn Mutti ja so viel Geld angeblich in ihn investiert hat ,
Warum dann jetzt nicht mehr ?
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Nur damit ich nicht alleine Fassungslos den Kopf schüttel, hier mal eine Auflistung wie es bisher aussah:
Einkommen Mutti netto 2900 Euro
Kindergeld 255 Euro
Mein Unterhalt 617 Euro
Nebeneinkünfte Sohn im Schnitt 1000 Euro
Summe: 4772 Euro Netto Haushaltseinkommen!
Jetzt hatte ich 300 Euro freiwillig angeboten, damit blieben immer noch 4.455 Euro Gesamteinkommen!
Und er müsste nicht darum bangen dass ich ihn beim Zollamt anschwärze.
Ich hab jetzt - da eh seine Mutti ihn zur Waffe ihrer Gier gemacht hat - dieser eine Schreiben zukommen lassen, sie möge mir den Unterhalt der letzten zwei Jahre zurück überweisen, mitsamt 14.808 Euro. Zwar gilt Kindesunterhalt regelmäßig als verbraucht, aber sie hätte mir die erheblichen Einkünfte meines Sohnes mitteilen müssen, macht sich ggf, schadenersatzpflichtig (§826 BGB).
Ich hab ne Rechtschutz, auch für Unterhalt, sie wird nicht zahlen, dann muss sich sich halt vor Gericht verantworten, bei dem Streitwert schon mal eine heftige Hürde.
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Wenn ich den Kindesunterhalt abziehe
den ich zahle
so hat dein Sohn mehr Geld zur Verfügung als ich ..
Spontan würde ich Dir als Tipp noch mitgeben,
dass Du 1 Jahr zurück forderst
Außergerichtlich
und wenn sie nicht will
dann 2 Jahre gerichtlich ..
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Ne, ich hab jetzt zwei Jahre zurückgefordert, das Schreiben ist bereits raus. Das erhöht den Streitwert, mir egal, ich hab ne Rechtschutz.
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(27-08-2025, 02:17)IPAD3000 schrieb: Ich hab ne Rechtschutz, auch für Unterhalt,
Die mit den 4 Buchstaben und dem A am Anfang?
(27-08-2025, 10:14)IPAD3000 schrieb: Das erhöht den Streitwert, mir egal, ich hab ne Rechtschutz. Deckungszusage liegt vor?
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Die bekomme ich, mir sind die Fallstricke bei der Versicherung mit dem A durchaus bekannt, die greift nur, sofern noch kein Titel vorliegt, und das ist bei mir der Fall.
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Sagt mal bitte, wenn die Mutter nur 32 Std/W arbeitet, wird ihr dann ein 40 Std-Job abzuverlangen sein, solange das Kind privilegiert volljährig ist? Oder fiktiv hochgerechnet?
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Ich vermute mal, dass nur bei Mindestunterhalt mehr Stunden aufgebrummt werden können .
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Okay, danke. Was wäre wenn ich jetzt auf keinerlei Schreiben, Klagen etc. reagieren würde. Wie würde das Gericht dann entscheiden müssen? Höchsten Satz der DT Tabelle?
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Ein Versäumnisurteil. Die Anträge der Gegenseite werden beschlossen.
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Okay, da wird ja sicher nicht drin stehen, dass sie 500% der DT haben wollen, eher 125% oder so. Wäre mir glatt egal, auch wenn ich weniger nachweisen könnte, werden die mir eh fiktiv immer noch was draufschlagen bis das Hirn der Frau mit Zufriedenheit gesättigt ist.
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Was drinsteht, weiss du erst wenn es dir vorliegt, wenn du damit einverstanden bist dann kannst du auch ein Versäumnisurteil hinnehmen.
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(27-08-2025, 02:17)IPAD3000 schrieb: Nur damit ich nicht alleine Fassungslos den Kopf schüttel, hier mal eine Auflistung wie es bisher aussah:
Einkommen Mutti netto 2900 Euro
Kindergeld 255 Euro
Mein Unterhalt 617 Euro
Nebeneinkünfte Sohn im Schnitt 1000 Euro
Summe: 4772 Euro Netto Haushaltseinkommen!
Jetzt hatte ich 300 Euro freiwillig angeboten, damit blieben immer noch 4.455 Euro Gesamteinkommen!
Und er müsste nicht darum bangen dass ich ihn beim Zollamt anschwärze.
Ich hab jetzt - da eh seine Mutti ihn zur Waffe ihrer Gier gemacht hat - dieser eine Schreiben zukommen lassen, sie möge mir den Unterhalt der letzten zwei Jahre zurück überweisen, mitsamt 14.808 Euro. Zwar gilt Kindesunterhalt regelmäßig als verbraucht, aber sie hätte mir die erheblichen Einkünfte meines Sohnes mitteilen müssen, macht sich ggf, schadenersatzpflichtig (§826 BGB).
Ich hab ne Rechtschutz, auch für Unterhalt, sie wird nicht zahlen, dann muss sich sich halt vor Gericht verantworten, bei dem Streitwert schon mal eine heftige Hürde. Wäre genial wenn das zum Versäumnisurteil es schaffen würde .
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