17-12-2014, 00:56
(16-12-2014, 18:50)beppo schrieb: Ich schließe mich P an, dass in DIESEM Fall ein Auszug vielleicht nicht ganz verkehrt wäre."Wenn du das gemeinsame Sorgerecht und eine ausgefeilte Umgangsregelung mitmachst, ziehe ich aus." Und was wenn nicht? Da muss noch eine glaubwürdige Drohung für das "wenn nicht" dazu.
Vor allem, wenn du ihn an bestimmte Bedingungen knüpfst, wie eben das GSR und eine ausgefeilte Umgangsregelung.
"Unser Kind und ich bleiben in der Wohnung." ist unglaubwürdig. "Ich werde arbeitsunfähig, und du musst zusehen, wer dir dir die Wohnung und dein Leben bezahlt." könnte, wenn die Wohnung 700 Euro kostet, und sie 1000 Euro für sich verballert, funktionieren. In diesem Fall kannst du sogar noch einen draufsetzen, und mit "Gib mir das gemeinsame Sorgerecht, oder ich werde arbeitsunfähig!" drohen.
(16-12-2014, 19:24)Dzombo schrieb: Setze Dich hin und schreibe uns hier auf, welche Gruende die KM fuer ihre Nichtzustimmung in Sachen gemeinsames Sorgerecht benennen koennte.Das kannst du dir doch wohl denken. Sie will den Vater loswerden, und sich mit ihrem Kind ein schönes Leben machen.