30-06-2014, 19:13
(30-06-2014, 18:51)karlma schrieb: Dann hat er einen schlagkräftigen Beleg für den Familienrichter in der Hand.
Wäre die Ausbildung als nicht förderungswürdig angesehen, wären Deine Karten besser.
Mag sein.
Auf jeden Fall lasse ich es auf ein Gerichtsverfahren ankommen, da es einiges gibt, was gegen eine KU-Berechtigung spricht.
Simon II