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Eigene Altersvorsorge und Nachehelichen Unterhalt
#31
Rürup-Rente (wie Clint auch schon gesagt hat)

Die Rürup Rente führt im Gegensatz zur Riester-Rente ein unverdientes Schattendasein. Zum Einen, da sie steuerlich sehr interessant ist und zum Anderen, da sie zur Altersversorgung geeignet ist.
Im Grunde deswegen, da man jederzeit auch Sonderzahlungen leisten kann, die sich im Rahmen der Höchstgrenzen auch wieder steuerlich auswirken und weiterhin die Altersversorgung erhöht.

Während der Laufzeit kann man keine Rürup-Rente kündigen, weil es keinen Rückkaufswert gibt. Man kann natürlich die Zahlungen einstellen, aber es gibt vor Rentenbeginn kein Geld!
Das hat den Vorteil, dass auch KEIN Anderer darauf Zugriff nehmen kann. Es ist also pfändungssicher während der Laufzeit und kann also aktuell auch nicht als Vermögen angerechnet werden, da man während der Laufzeit - wie schon gesagt - das eingezahlte Kapital nicht realisieren kann. Die Rürup-Rente lehnt sich also an die gesetzliche Rentenversicherung an.

Es ist zu raten, hier einen Makler zu beauftragen, der einen guten Vertrag vorschlagen sollte.

Bei Ablauf eines Rürup Vertrages gibt es KEINE Kaiptalabfindung! Das Kapital wird grundsätzlich in Form einer monatlichen lebenslangen Rente ausgezahlt.
Jedoch hat man das Risiko, dass das Kapital weg ist wenn der Versicherungsnehmer verstirbt. Die Rürup-Rente ist also keinesfalls zur Hinterbliebenenversorgung geeignet!

Nach Abluf des Vertrages wird die Rürup-Rente selbstverständlich "voll" versteuert. Das muss man etwas näher erklären: "Voll" versteuert heißt im Grunde eine Versteuerung mit dem dann vorliegendem persönlichen Steuersatz unter Berücksichtigung dann geltender Freibeträge im Rahmen der Einkommensteuererklärung.

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Des Weiteren würde ich Dir raten, sich nicht an der "Krankheit" der Ex auszutoben. Das wird ein Rohrkrepierer. Sie bekommt schon ihren gelben Schein irgendwo......

Vielmehr würde ich versuchen heraus zu finden wo die Kohle her ist. Denn nach den Richtlinien (Basel III) gibt die Bank nur dann einen Kredit raus, wenn die Bonität des Kreditnehmers ausreicht, aus den monatlich verfügbaren Mitteln den Kredit bedienen zu können. Dies ist defintiv unabhängig von der Sicherheit. Selbst eine 100% Sicherheit in Form einer Immobilie reicht nicht aus einen Kredit zu bekommen wenn die übrige Bonität dies nicht zulässt.

Ach, ich liebe solche Fälle ;-)

Lapidar gesagt: Die Ex hat Kohle von irgendwoher und Ihr wisst nichts davon. Hier liegt der Schlüssel zum Erfolg!
Sowas habe ich lange genug beruflich gemacht. Das rieche ich aus 15 km Entfernung mit Gegenwind.
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RE: Eigene Altersvorsorge und Nachehelichen Unterhalt - von Nappo - 15-03-2014, 17:07

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