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Eigene Altersvorsorge und Nachehelichen Unterhalt
#6
@Theo

Ja, natürlich als normaler Angestellter wird man in die gez. Renteversicherung einzahlen. Die Beträge, was man zahlt, sind von Beitragsbemessungsgrenze abhängig, alles was drüber ist, fliesst nicht mehr in die Gez.RentenVersicherung. Auf diesen Unterschied kann man sich "aufstocken" mit 24%. So verstehe ich das.
Vielleicht rechne ich dir mit einem Beispiel und du sagst mir, wo mein Denkfehler liegt.
Ein Angestellter verdient 95 000 EU Brutto im Jahr. Beitragsbemessungsgrenze im Jahr 2013 war etwa 69 600, d.h. Arbeitsgeberanteil 6 960 plus rbeitsnehmeranteil 6 960 macht 13 920. 24% von Brutto wären aber 22 800, macht Unterschied von 8 880 im Jahr oder 740 im Monat.

Lg
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RE: Eigene Altersvorsorge und Nachehelichen Unterhalt - von Lelja - 13-03-2014, 19:40

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