14-01-2014, 00:44
Als ob ich vermögend wäre. Ich würde doch niemals etwas verschleiern. Ich bin sogar so arm daß ich meine nun bereits vorab erfolgreich geteste Geschäftsidee spätestens ab 01.02, evtl. auch früher, als Geschäftsführer der UG meines besten Freundes durchführen werde.
Das Problematische am Ausland, so ungern ich dorthin will und so angenehm es zur akuten Problemlösung geeignet scheint ist, daß ich Einzelkind und somit Alleinerbe sein werde. Da würde sich der Staat mit seinen Forderungen gütlich daran tun und meine Familie ist nicht bereit die nötigen Vorkehrungen zu treffen. Ist doch alles für die Kinder - sagen Leute die sich im selben Atemzug über die Abzockmethoden von Staat und Exe mitechauffieren..........
Ich warte heute noch auf weitere Schritte nachdem ich die Einstellung des Verfahrens nach §153 abgelehnt habe. Wenn ich doch den Unterhalt aus Einkommen, zumindest jedoch aus meinem Vermögen? hätte bezahlen können (so die phantasievolle Wortwahl der Hauptinquisatorin) müsste es doch für diese Staatsanwältin ein leichtes sein das Gericht zu einer Verurteilung zu bewegen. Trotz Androhung einer umgehendenAnklage bzw. Verhandlung kommt da irgendwie nichts. Ich warte. Scheinbar waren weder vorherige Bafinabfragen noch die HD besonders ergiebig.
Und was heißt hier Risiko? Der ganze Themenkomplex Unterhalt ist kein Risiko sondern eine Vorabverurteilung.
Das Problematische am Ausland, so ungern ich dorthin will und so angenehm es zur akuten Problemlösung geeignet scheint ist, daß ich Einzelkind und somit Alleinerbe sein werde. Da würde sich der Staat mit seinen Forderungen gütlich daran tun und meine Familie ist nicht bereit die nötigen Vorkehrungen zu treffen. Ist doch alles für die Kinder - sagen Leute die sich im selben Atemzug über die Abzockmethoden von Staat und Exe mitechauffieren..........
Ich warte heute noch auf weitere Schritte nachdem ich die Einstellung des Verfahrens nach §153 abgelehnt habe. Wenn ich doch den Unterhalt aus Einkommen, zumindest jedoch aus meinem Vermögen? hätte bezahlen können (so die phantasievolle Wortwahl der Hauptinquisatorin) müsste es doch für diese Staatsanwältin ein leichtes sein das Gericht zu einer Verurteilung zu bewegen. Trotz Androhung einer umgehendenAnklage bzw. Verhandlung kommt da irgendwie nichts. Ich warte. Scheinbar waren weder vorherige Bafinabfragen noch die HD besonders ergiebig.
Und was heißt hier Risiko? Der ganze Themenkomplex Unterhalt ist kein Risiko sondern eine Vorabverurteilung.