09-10-2013, 15:24
Ich warte ja immer noch auf meine Verhandlung. Am Wochenende habe ich auf einer Party einen anderen Zahlvater kennengelernt der auf das Angebot der Staatsanwaltschaft eingegangen ist und bar erstaunt war daß man diesen dreisten Epressungsversuch auch einfach ignorieren kann und das Verfahren in Kauf nimmt. Und da ich ja der König der Unwissenden bin wollte ich keine falschen Auskünfte geben und frage daher vorher hier lieber nach.
Kann der Mann seine Einwilligung zurückziehen? Klar kann er. Aber wird das der Genickbruch sein bei seiner Verhandlung? Er behauptet (und im Ggensatz zur Staatsmacht glaube ich ihm natürlich) die geforderten Zahlungen nicht mehr leisten zu können und strebt ebenso eine Abänderungsklage an. Damit würde er aber die Forderungen der Staatsanwaltschaft nicht mehr erfüllen. Irgendwie scheint er einen diesbezüglichen Prozess zu fürchten. Als ob es noch schlimmer kommen könnte.
Da lobe ich mir meine Staatsanwaltschaft. Die forderte höhere Zahlungen als das JA und hat mir die Entscheidung somit recht leicht gemacht. )
Kann der Mann seine Einwilligung zurückziehen? Klar kann er. Aber wird das der Genickbruch sein bei seiner Verhandlung? Er behauptet (und im Ggensatz zur Staatsmacht glaube ich ihm natürlich) die geforderten Zahlungen nicht mehr leisten zu können und strebt ebenso eine Abänderungsklage an. Damit würde er aber die Forderungen der Staatsanwaltschaft nicht mehr erfüllen. Irgendwie scheint er einen diesbezüglichen Prozess zu fürchten. Als ob es noch schlimmer kommen könnte.
Da lobe ich mir meine Staatsanwaltschaft. Die forderte höhere Zahlungen als das JA und hat mir die Entscheidung somit recht leicht gemacht. )