06-10-2013, 15:19
Zitat:Ich finde ja daß ein Ü30jähriger ohne Erstausbildung mit mittlerer Reife dieses Recht haben sollte....... Wink
Wenn du wirklich so fleißig mitliest, weißt du ja, dass das was du "findest" nicht relevant ist. Ich bin mit deinem Fall nicht vertraut, aber wenn ein Titel besteht und du die Ausbildungsschiene fahren willst, kommst du um eine Abänderungsklage kaum herum.